Zitat Zitat von Julian Braun Beitrag anzeigen
Kann sein! (Dann wäre es natürlich wünschenswert, wenn mit solchen Entscheiden irgendwie automatisch eine allgemeine Prüfung in Gang gesetzt wird.)
Ich (Nichtjuristin) habe das Thema "einstweilige Verfügung" so verstanden, dass da im Normalfall sowieso ein "richtiges" Verfahren ansteht, dass das Gericht aber anerkennt, dass für den Antragsteller deutliche und unzumutbare Nachteile entstehen, wenn er bis zum Ausgang dieses Verfahrens warten muss. Und dass daher "einstweilig" entschieden wird, um ihm diese Nachteile zunächst zu ersparen.

Natürlich kann dann zwischen der einstweiligen Verfügung und der Hauptverhandlung jeder der Kontrahenten von sich aus einen Rückzieher machen (im Beispiel könnte also die Stadt die verordnete Ausgangssperre zurücknehmen), um eine weitere Watschn vom Gericht zu vermeiden.

Wie mir ein befreundeter Jurist zusätzlich mal erklärt hat (hoffe, ich gebe es richtig wieder) wird das Gericht aber eher geneigt sein eine einstweilige Verfügung im Sinne des Antrages auszusprechen, wenn es eine mindestens geringe Wahrscheinlichkeit sieht, dass der Antragsteller auch im eigentlichen Verfahren obsiegt.
Völlig Abwegiges werden sie entsprechend eher abschmettern.