Es scheint bei coronaprotestlern auch eine radikalisierung stattzufinden:
https://www.nordbayern.de/politik/gr...ern-1.10973677
Deswegen werden/wurden sie anscheinend auch vom verfassungsschutz beobachtet.
Es scheint bei coronaprotestlern auch eine radikalisierung stattzufinden:
https://www.nordbayern.de/politik/gr...ern-1.10973677
Deswegen werden/wurden sie anscheinend auch vom verfassungsschutz beobachtet.
Hätte auch keiner gedacht, dass paar Leute die da in Ischgl gefeiert haben, signifikant zum Infektionsgeschehen beitragen würden
Tai Chi Chuan und Qigong in Neukölln und Treptow, Berlin: cloudhand-taichi.berlin
Seminare "Tuishou-Stereo": tuishou-stereo.com
Aber gerne: Falls ich dich falsch verstanden bzw. interpretiert habe, bitte ich um Berichtigung und Aufklärung.
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Bist du also auch froh, Giles, dass es in Berlin jetzt endlich eine Ausgangssperre gibt?
Und dass dein Berufsverbot sich auf unbestimmte Zeit verlängert?
Für mich sind beides, der nicht zu belegende Zusammenhang von Ausgangssperren mit dem Infektionsgeschehen und die Frage des Quasi-Berufsverbotes für alle im Sport- und Freizeitbereich Tätigen Grund genug, die "Maßnahmen" kritisch zu hinterfragen. Die ganzen anderen Ungereimtheiten und die massive Einschränkung grundgesetzlich garantierter Rechte kommen da obendrauf.
Ich bin zwar nicht gefragt, aber glaube nicht, dass da irgendeiner drüber froh ist. Warum denken manche, nur weil man sich nicht wie ein Kleinkind verhält, was keine Süßigkeiten bekommt, würde man sich über Einschränkungen freuen. Das ist nicht der Fall. Manche kapieren es einfach, andere nicht.
In möglichst einfachen Worten: Von Mensch zu Mensch übertragbare Infektionskrankheit mit möglicher Todesfolge im Krankheitsverlauf.
Was macht man? Kontakte zwischen Menschen reduzieren. Ist eigentlich echt nicht schwer zu begreifen.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“
Soweit ich verstanden habe, scheiden sich bereits an dieser grundfrage die geister:
1)
Die coronarelativierer/-leugner/-zweifler etc. gehen davon aus, dass corona von der möglichen anzahl der todesfolgen her auch nicht gefährlicher ist, als zb influenza.
Gemäß dieser annahme ergibt sich dann die folgerung, dass es nicht eingängig sei, wegen corona (derartige wie die ergriffenen) maßnahmen zu ergreifen, wenn solche bisher zb gegen influenza auch nicht ergriffen wurden.
2)
Wenn die coronaleugner etc. davon überzeugt wären, dass durch corona eine (viel oder deutlich) höhere todesgefahr als zb durch influenza gewährleistet wäre und diese durch kontaktbeschränkungen deutlich verringert werden könnte, wären sie wahrscheinlich mit den maßnahmen einverstanden.
3)
Man müsste daher m.e. die coronaleugner zunächst durch einfach nachvollziehbare darlegung von (wahren) zahlen/fakten zu durch corona verursachter übersterblichkeit und intensivbettenüberlastung von der gefährlichkeit von corona überzeugen.
4)
Zu diesem thema wird m.e. durch bundesregierung und presse (viel) zu wenig und klar informiert.
Geändert von Kunoichi Girl (09-04-2021 um 12:47 Uhr) Grund: (wahren)
Hi Kuno,
ich erlaube mir mal abzukürzen.Nun, die Argumente werden leider nicht besser, ob sie von marq oder Kusagras oder Paradiso oder barbeque kommen oder von dir.
Das Ding ist, dass sich die Erkrankung durchaus mit der Grippe vergleichen läßt, wie auch die Letalitätsrate.
z.B. https://onlinelibrary.wiley.com/doi/10.1111/eci.13554
Die Frage ist, warum in der Berichterstattung wirklich alles getan wird, die besondere Gefährlichkeit herauszustreichen. Montgomery geht mal eben einen Schritt weiter und rechnet die Toten eben über mehrere Saisons zusammen.
Wir haben in DL um die 200000 aktive Infektionen. Dafür wird das Leben von 82 Millionen Menschen massiv eingeschränkt. Verhältnismäßig?
Zurück zu Ausgangssperre und Verhältnismäßigkeit:
"Hannover: Ausgangssperre ist rechtswidrig – Gericht kippt Corona-Regel" https://www.rnd.de/politik/hannover-...outputType=amp
Daraus:
Das Gericht argumentierte demnach, die Verwaltung der Region habe nicht ausreichend darlegen können, inwieweit sich die Ausgangsbeschränkung auf die Infektionszahlen auswirken werde. Damit sei die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Grundrechtseingriff und dem Infektionsschutz nicht geboten.
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