Zitat Zitat von Kunoichi Girl Beitrag anzeigen
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Kann man grundsätzlich davon ausgehen, dass im falle eines einfachen bruchs der, dessen schlüsselbein gebrochen wurde, seinen diesseitigen arm/faust/ellbogen zum unbewaffneten schlagen nicht mehr benutzen kann?
Ist wie bei vielem so, kann aber muss nicht.
Siehe Cams Beispiel. Bei mir selbst war es so, als ich mir das Schlüsselbein gebrochen hatte, baumelte der Arm nur noch an meiner Seite rum.