
Zitat von
Kensei
Er leugnet in dem Urteil ab, dass Masketragen und Abstandsregeln adäquate Maßnahmen gegen eine Virusinfektion seien.
edit
Was hat das mit "Verfassungsmäßigkeit" zu tun?
Wie gesagt - Du hast es scheinbar nicht verstanden.
Der Richter hat keineswegs hier die Wirksamkeit von irgendwelchen Maßnahmen geleugnet - allein so etwas zu unterstellen ist schon mal grob falsch.
Er hält aber eben die Verfassung und die Grundrechte nicht für ein lästiges Übel das man mal per Verordnung auf unbestimmte Zeit abschaffen kann.
Was steht also tatsächlich in dem Urteil:
“Nach diesem, auch als Übermaßverbot bezeichneten Grundsatz müssen die zur Erreichung eines legitimen Zwecks vorgesehenen Maßnahmen geeignet, erforderlich und verhältnismäßig im engeren Sinn – soll heißen: bei Abwägung der mit ihnen erreichten Vor- und Nachteile – sein. Die entgegen § 1 Absatz 2 IfSG nicht evidenzbasierten Maßnahmen sind bereits ungeeignet, den mit ihnen verfolgten, grundsätzlich legitimen, Zweck zu erreichen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu vermeiden oder das Infektionsgeschehen mit dem Virus SARS-CoV-2 abzusenken. In jedem Fall sind sie aber unverhältnismäßig im engeren Sinne, denn den dadurch bewirkten erheblichen Nachteilen/Kollateralschäden steht kein erkennbarer Nutzen für die Kinder selbst oder Dritte gegenüber”
Wir erinnern uns:
Grundrechte einzuschränken ist ein starker Eingriff - dieser muss notwendig, angemessen und verhältnismäßig sein.
Und diese Notwendigkeit nachzuweisen ist Aufgabe desjenigen der die Grundrechte einschränken will - hier also die der Regierung.
Im Endeffekt urteilt der Richter, dass nach 13 Monaten Pandemie es nicht mehr als ausreichend angesehen werden kann (und damit liegt er auf derselben Linie wie z.B. das OVG Lüneburg), dass man irgendwelche Annahmen, Prognosen oder mathematischen Modellierungen („Unter der Annahme das...“) als Begründung heranzieht.
Es sagt also nicht, dass Masken keinen Nutzen haben - er sagt (völlig zu recht), dass z.B. es bislang von der Regierung nicht belastbar nachgewiesen werden konnte, dass Masken (bei Kindern!) tatsächlich einen Nutzen haben.
Und wenn die Regierung/en eben Kindern derartige Maßnahmen ohne den Nachweis der Notwendigkeit und Verhältnismäßigkeit auferlegen dies verfassungswidrig sei.
Ob Masken nun tatsächlich einen Nutzen haben oder nicht kann dabei vollkommen dahingestellt sein und das war auch nicht Teil des Jobs den der Richter hier gemacht hat.
Er hat mehr oder minder lediglich überprüft ob die Regierung/en hier die Notwendigkeit der Maßnahmen bei Kindern entsprechend belegen konnte und kam zu dem Schluss:
Nein das konnte sie bislang nicht - und Grundrechtseinschränkungen auf Verdacht bzw. Mutmaßungen müssen daher konsequenterweise abgeschafft werden - ja auch wenn sie ggf. tatsächlich einen positiven Effekt gehabt haben sollten, dieser aber nicht sauber belegt werden kann.
Haben Medien in Deutschland denselben Status und denselben Auftrag wie Richter oder allgemein Beamte? Wäre mir neu.
Zumindest sollte der gebührenfinanzierte ÖR journalistisch sauber und neutral berichten.
Zumal hier ja jüngst erst wieder vehement bestritten wurde, dass medial irgendwelche Ängste geschürt würden.
Einfach mal die Inzidenz-Werte neu skalieren und
mit drastischen Farben versehen (nicht mal das RKI verwendet diese Skalierung) ist journalistisch äußerst unsauber bzw. man könnte hier auch schon durchaus von manipulativ sprechen.
Geändert von jkdberlin (12-04-2021 um 07:36 Uhr)
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