Zitat von
Affenherz
Alles musste schriftlich und gerichtsfest aufgezeichnet werden.
Also, ich hätte erheblich mehr Vertrauen in z.B. die preußische Aktenführung und Justiz als in die chinesische. Weil das chinesische Gerichtssystem nicht so ist, wie sich die EU das wünschen würde, wird ja auch immer noch die "China-EU School of Law" mit einigen Millionen als juristisches Entwicklungshilfeprojekt gefördert und aufrechterhalten.
Jedenfalls: Für solche Anfragen zur Historie sind bei uns die Archive zuständig. Ich kenne das, denn tatsächlich war mein Vater Archivassessor und hat im "Geheimen Staatsarchiv der Stiftung Preußischer Kulturbesitz" gearbeitet.
Die Archive speichern solche historischen Verwaltungsvorgänge als "Gedächtnis des Landes".
Bei unseren heutigen Verwaltungsvorgängen wird nach deren Abschluß allerdings nur im Archiv abgelegt, was als für die Nachwelt bedeutsam angesehen wird. Und dann säuft es nach ein paar Jahren ggf. ab, wie das Kölner Stadtarchiv.
Man müßte also ausfindig machen, welches Archiv für die Lebenszeit von Chen Wangting örtlich und sachlich zuständig ist, und dann da eine Anfrage stellen.
So würde man das jedenfalls bei uns machen.
Aber wie gesagt: Wenn es nur eine Legende ist, könnte es sein, daß die Chen-Familie über eine solche Nachforschung nicht glücklich wäre. Wie sollte sie denn da weltweit das Gesicht wahren?
Daher: Ich würde das nicht machen. Mein Vater hatte auch immer einen anderen Archivspruch: "Quieta non movere".
Don't just do something. Stand there.