Würde ich ähnlich sehen, hab mich vorhin auch mal wieder durch die Feststellungsbescheide des BKA geklickt. Der Rücken geht auch praktisch gerade durch, von "quer zur Klinge" kann hier nicht die Rede sein. Dennoch scheinen solche Feststellungsbescheide von diversen Faktoren abzuhängen. Wichtig für eine Einstufung als Waffe scheint auch zu sein, ob Hersteller und/oder Händler das Produkt als "taktisch" etc. bewerben oder nicht, was Böker ja in dem Fall nicht tut.
Was sich mir allerdings ehrlich gesagt bei diesem Beispiel nicht wirklich erschliesst ist, warum um alles in der Welt man beschlossen hat, dass das Teilchen fast 5 mm Klingenstärke braucht - 3 mm hätten aus meiner Sicht locker gereicht. So würde ich mir eher Gedanken um die Alltagstauglichkeit als um die Rechtslage machen.






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