Zitat Zitat von Mr.Fister Beitrag anzeigen
ich würde mal sagen eher nicht, dazu sieht der griff zu gerade aus. das problem fängt ja faktisch ab nem gewissen knickwinkel zwischen griff und klinge an (45 grad aufwärts, siehe rechtsprechung zum ka bar tdi, [ja, auch wenn im gesetz was von wegen quer verlaufendem griff und so steht...] näheres hier: https://openjur.de/u/765493.html )...
Würde ich ähnlich sehen, hab mich vorhin auch mal wieder durch die Feststellungsbescheide des BKA geklickt. Der Rücken geht auch praktisch gerade durch, von "quer zur Klinge" kann hier nicht die Rede sein. Dennoch scheinen solche Feststellungsbescheide von diversen Faktoren abzuhängen. Wichtig für eine Einstufung als Waffe scheint auch zu sein, ob Hersteller und/oder Händler das Produkt als "taktisch" etc. bewerben oder nicht, was Böker ja in dem Fall nicht tut.
Was sich mir allerdings ehrlich gesagt bei diesem Beispiel nicht wirklich erschliesst ist, warum um alles in der Welt man beschlossen hat, dass das Teilchen fast 5 mm Klingenstärke braucht - 3 mm hätten aus meiner Sicht locker gereicht. So würde ich mir eher Gedanken um die Alltagstauglichkeit als um die Rechtslage machen.