noche eine stufe weiter: auch solche, deren besitz verboten ist:
zweischneidige dolche und so was (mit extra warnhinweis):
https://www.boker.de/blackcat-coal-b...ac73575e9074d7
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Der Warnhinweis erschliesst sich mir nicht wirklich, nachdem das Ding ja im Prinzip eine Variante von Perrins La Griffe ist, die z.B. von Böker auch (aktuell zumindest in der Klappversion, bis vor kurzem offenbar auch als feststehendes Messer in G10) ohne entsprechenden Hinweis vertrieben wird? Die diversen Kerambits, das Bastinelli Spade usw werden anscheinend auch nicht separat gekennzeichnet - gibts für das konkrete Messer einen BDA-Bescheid, oder war das Marketing des Herstellers so viel martialischer als Bastinelli, Marcaida ("it will keeel!") und Co?
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Ich denke mal, weil es als Faustmesser einhergeht.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
denk ich auch. mag nicht die intention des designs sein, kommt aber so rüber und lässt sich so nutzen.
warum aber bei doppelschneidigen dolch-varianten kein hinweis steht, verstehe ich dann auch nicht.
zb.:
https://www.boker.de/fairbairn-sykes...f9e9c043983e7f
karambits sind ja nicht verboten (nur das führen). da braucht es keinen hinweis dieser art, der ja vor dem KAUF in entsprechenden ländern warnt.
"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Na ja, Dolche unterliegen in Deutschland ja auch nicht dem Besitzverbot, nur dem Führungsverbot... Besitzverbot umfasst ja "nur" Butterflys, Fallmesser, Stockdegen, und (mit Ausnahmegenehmigung für Leder verarbeitende Gewerbe) Fausmesser, wobei da ja eigentlich das Kriterium der "quer zur Klinge stehende" Griff wäre. Das wurde vom BKA aber gelegentlich auch schon eher frei ausgelegt, in Hinblick darauf, dass das "Abstützen in der Hand zur erhöhten Kraftübertragung" die Idee sei. So wurde z.B. entschieden, dass es sich beim Ka-Bar TDI um ein verbotenes Faustmesser handle (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010), obwohl da die Klinge grad mal 45° zum Griff steht. Dann gibts da noch einen Verweis auf die Zeigefingermulde und das Jimping (da wären wir wieder bei der Ausgangsfrage), was in Summe dazu führt, dass es "ohne vernünftigen Zweifel mit einem Faustmesser vergleichbar" sei. Beim Mini Ka-Bar Last Ditch (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010) ist der Winkel zwar etwas grösser, dafür ist die Klinge grad mal 1.9 cm lang, wenn ich richtig sehe. Ohne jetzt unken zu wollen, aber mit den Begründungen könntne verschiedenste in Deutschland frei verkaufte Modelle unter das Besitzverbot fallen. Im Gegensatz dazu wurde das hier (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010) zwar als Waffe eingestuft - analog zum Kerambit, hier mit Berufung auf die Hawkbill-Klinge - aber nicht als verbotene Waffe, obwohl das Messer "ohne Abwinkeln des Handgelenks" mit der Spitze nach vorne zeigt.
Ich will die Feststellungsbescheide hier auch gar nicht kritisieren, und im Nachbarland betrifft mich die deutsche Gesetzgebung zur Zeit so oder so nicht - auch wenn ich gestehen muss, dass ich den Paragraph 42a z.B. nach wie vor nicht sinnvoll finde und wohl nie sinnvoll finden werde. Aber irgendwie würde ich es doch begrüssen, wenn Definitionen von verbotenen Gegenständen klar wären ("bis 45° ist es ein normales Messer, ab 45° wird es als Faustmesser eingestuft. Gemessen wird dabei von der Mitte des Knaufs und der Sptze jeweils in gerader Linie zur Mitte des Griffansatzes" oder so) und weniger auf dem Ermessen beruhen würden. Man könnte es ja auch so machen wie in Russland, wo für jedes Messer bei der Markteinführung ein Zertifikat beantragt wird, um was es sich denn dabei jetzt handelt... Pohl Force hat meines Wissens was Ähnliches versucht, ist dabei aber mit dem einen oder anderen "Zweihand-Folder" aufgelaufen, seither haben sie wohl davon abgesehen.
Geändert von period (12-09-2021 um 00:03 Uhr)
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"I prefer them to be awake when I severe their arms and beat them to death with it." Maul Mornie und sein Verhältnis zu k.o.s
Feste Definitionen wären tatsächlich super, aber ich denke, dass es gar nicht so einfach ist.
Zum einen müssen sich Bescheidaussteller an dem orientieren, was der Gesetzgeber mit der jeweiligen Norm erreichen wollte, wobei das Gesetz per Definition abstrakt genug sein muss, um allgemein und nicht nur im Einzelfall anwendbar zu sein und die Legaten (gibts das Wort?) dabei auch kein bisschen Messerprofis sind. Und zum anderen bestünde die Gefahr, dass es sich sonst zu sehr in Richtung BtMG-Anhang entwickelt, wobei man mit kleinen technischen Anpassungen wieder legal wäre, aber den Sinn des Gesetzes unterlaufen würde. So oder so - irgendwer muss in den saueren Apfel beißen und die Gruppe der Messerjockel ist halt die kleinere/leisere und hat zudem noch genug Spielzeug übrig. Messer, die als Werkzeug tatsächlich benötigt werden, sind auch nicht per se verboten, sodass die Einschränkung sich ziemlich in Grenzen hält. Es ärgert mich natürlich trotzdem, dass die Hälfte meiner Messer schlecht führbar geworden ist. Anderseits ist es ein guter Grund, sich neue zu kaufen
Schon klar, dass es Fussball heissen würde, wenns einfach wär Wenn man das Problem der Konsumenten-Unsicherheit lösen wollte, könnte man das auf verschiedenem Wege tun. Das in Russland übliche Verfahren wäre aus meiner Sicht der Extremfall, die quasi dem Produkt beigelegte Bescheinigung «Dieses Messer fällt in die Klasse sowieso und ist somit frei führbar / mit berechtigtem Führungsgrund führbar / nicht führbar». Das könnte man entweder bei der ganzen Produktpalette tun, oder zumindest die Modelle klar ausweisen, die nicht dem Führungsverbot unterliegen (oder umgekehrt). Allerdings habe ich als böser Mensch den leichten Eindruck, dass der deutschen Messerindustrie und den Weiterverkäufern mehrheitlich gar nicht so viel dran gelegen ist, dass da komplette Klarheit herrscht – einerseits könnte das ja dazu führen, dass man weniger Einhandmesser verkauft, andererseits ist es mir seinerzeit während meiner Zeit in Deutschland (2010-2012, also recht kurz nach der Einführung 2008) ähnlich gegangen wie Dir – ich habe mir diverse Messer nur AUFGRUND des §42a gekauft, weil ich nicht mehr frei führen durfte, was ich sonst in der Hosentasche hatte. Nicht zuletzt deswegen habe ich auch angefangen, Fixed als EDC zu tragen. Zu meinem damals beträchtlichen Erstaunen hat man die ach so bösen Einhandmesser trotzdem in praktisch jedem Geschäft ohne irgendeinen Hinweis bekommen, inkl. im Aldi an der Wühltheke für ein paar Euro - das war quasi ein Kulturschock Aber gut, vielleicht erwarte ich ja tatsächlich zu viel Konsumenteninformation
Beste Grüsse
Period.
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Das Fairbairn und andere doppelschneidigen sind doch nicht verboten (Besitz, Führen schon) oder verstehe ich dich da irgendwie falsch.
Viele Grüße
Thomas
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