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Thema: Böker Sigyn: 42 a konform?

Baum-Darstellung

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  1. #10
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    Zitat Zitat von amasbaal Beitrag anzeigen
    denk ich auch. mag nicht die intention des designs sein, kommt aber so rüber und lässt sich so nutzen.

    warum aber bei doppelschneidigen dolch-varianten kein hinweis steht, verstehe ich dann auch nicht.
    zb.:
    https://www.boker.de/fairbairn-sykes...f9e9c043983e7f

    karambits sind ja nicht verboten (nur das führen). da braucht es keinen hinweis dieser art, der ja vor dem KAUF in entsprechenden ländern warnt.
    Na ja, Dolche unterliegen in Deutschland ja auch nicht dem Besitzverbot, nur dem Führungsverbot... Besitzverbot umfasst ja "nur" Butterflys, Fallmesser, Stockdegen, und (mit Ausnahmegenehmigung für Leder verarbeitende Gewerbe) Fausmesser, wobei da ja eigentlich das Kriterium der "quer zur Klinge stehende" Griff wäre. Das wurde vom BKA aber gelegentlich auch schon eher frei ausgelegt, in Hinblick darauf, dass das "Abstützen in der Hand zur erhöhten Kraftübertragung" die Idee sei. So wurde z.B. entschieden, dass es sich beim Ka-Bar TDI um ein verbotenes Faustmesser handle (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010), obwohl da die Klinge grad mal 45° zum Griff steht. Dann gibts da noch einen Verweis auf die Zeigefingermulde und das Jimping (da wären wir wieder bei der Ausgangsfrage), was in Summe dazu führt, dass es "ohne vernünftigen Zweifel mit einem Faustmesser vergleichbar" sei. Beim Mini Ka-Bar Last Ditch (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010) ist der Winkel zwar etwas grösser, dafür ist die Klinge grad mal 1.9 cm lang, wenn ich richtig sehe. Ohne jetzt unken zu wollen, aber mit den Begründungen könntne verschiedenste in Deutschland frei verkaufte Modelle unter das Besitzverbot fallen. Im Gegensatz dazu wurde das hier (https://www.bka.de/SharedDocs/Downlo...html?nn=119010) zwar als Waffe eingestuft - analog zum Kerambit, hier mit Berufung auf die Hawkbill-Klinge - aber nicht als verbotene Waffe, obwohl das Messer "ohne Abwinkeln des Handgelenks" mit der Spitze nach vorne zeigt.
    Ich will die Feststellungsbescheide hier auch gar nicht kritisieren, und im Nachbarland betrifft mich die deutsche Gesetzgebung zur Zeit so oder so nicht - auch wenn ich gestehen muss, dass ich den Paragraph 42a z.B. nach wie vor nicht sinnvoll finde und wohl nie sinnvoll finden werde. Aber irgendwie würde ich es doch begrüssen, wenn Definitionen von verbotenen Gegenständen klar wären ("bis 45° ist es ein normales Messer, ab 45° wird es als Faustmesser eingestuft. Gemessen wird dabei von der Mitte des Knaufs und der Sptze jeweils in gerader Linie zur Mitte des Griffansatzes" oder so) und weniger auf dem Ermessen beruhen würden. Man könnte es ja auch so machen wie in Russland, wo für jedes Messer bei der Markteinführung ein Zertifikat beantragt wird, um was es sich denn dabei jetzt handelt... Pohl Force hat meines Wissens was Ähnliches versucht, ist dabei aber mit dem einen oder anderen "Zweihand-Folder" aufgelaufen, seither haben sie wohl davon abgesehen.
    Geändert von period (12-09-2021 um 01:03 Uhr)

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