Zitat Zitat von Lugasch Beitrag anzeigen
Feste Definitionen wären tatsächlich super, aber ich denke, dass es gar nicht so einfach ist.
Zum einen müssen sich Bescheidaussteller an dem orientieren, was der Gesetzgeber mit der jeweiligen Norm erreichen wollte, wobei das Gesetz per Definition abstrakt genug sein muss, um allgemein und nicht nur im Einzelfall anwendbar zu sein und die Legaten (gibts das Wort?) dabei auch kein bisschen Messerprofis sind. Und zum anderen bestünde die Gefahr, dass es sich sonst zu sehr in Richtung BtMG-Anhang entwickelt, wobei man mit kleinen technischen Anpassungen wieder legal wäre, aber den Sinn des Gesetzes unterlaufen würde. So oder so - irgendwer muss in den saueren Apfel beißen und die Gruppe der Messerjockel ist halt die kleinere/leisere und hat zudem noch genug Spielzeug übrig. Messer, die als Werkzeug tatsächlich benötigt werden, sind auch nicht per se verboten, sodass die Einschränkung sich ziemlich in Grenzen hält. Es ärgert mich natürlich trotzdem, dass die Hälfte meiner Messer schlecht führbar geworden ist. Anderseits ist es ein guter Grund, sich neue zu kaufen
Schon klar, dass es Fussball heissen würde, wenns einfach wär Wenn man das Problem der Konsumenten-Unsicherheit lösen wollte, könnte man das auf verschiedenem Wege tun. Das in Russland übliche Verfahren wäre aus meiner Sicht der Extremfall, die quasi dem Produkt beigelegte Bescheinigung «Dieses Messer fällt in die Klasse sowieso und ist somit frei führbar / mit berechtigtem Führungsgrund führbar / nicht führbar». Das könnte man entweder bei der ganzen Produktpalette tun, oder zumindest die Modelle klar ausweisen, die nicht dem Führungsverbot unterliegen (oder umgekehrt). Allerdings habe ich als böser Mensch den leichten Eindruck, dass der deutschen Messerindustrie und den Weiterverkäufern mehrheitlich gar nicht so viel dran gelegen ist, dass da komplette Klarheit herrscht – einerseits könnte das ja dazu führen, dass man weniger Einhandmesser verkauft, andererseits ist es mir seinerzeit während meiner Zeit in Deutschland (2010-2012, also recht kurz nach der Einführung 2008) ähnlich gegangen wie Dir – ich habe mir diverse Messer nur AUFGRUND des §42a gekauft, weil ich nicht mehr frei führen durfte, was ich sonst in der Hosentasche hatte. Nicht zuletzt deswegen habe ich auch angefangen, Fixed als EDC zu tragen. Zu meinem damals beträchtlichen Erstaunen hat man die ach so bösen Einhandmesser trotzdem in praktisch jedem Geschäft ohne irgendeinen Hinweis bekommen, inkl. im Aldi an der Wühltheke für ein paar Euro - das war quasi ein Kulturschock Aber gut, vielleicht erwarte ich ja tatsächlich zu viel Konsumenteninformation

Beste Grüsse
Period.