Feste Definitionen wären tatsächlich super, aber ich denke, dass es gar nicht so einfach ist.
Zum einen müssen sich Bescheidaussteller an dem orientieren, was der Gesetzgeber mit der jeweiligen Norm erreichen wollte, wobei das Gesetz per Definition abstrakt genug sein muss, um allgemein und nicht nur im Einzelfall anwendbar zu sein und die Legaten (gibts das Wort?) dabei auch kein bisschen Messerprofis sind. Und zum anderen bestünde die Gefahr, dass es sich sonst zu sehr in Richtung BtMG-Anhang entwickelt, wobei man mit kleinen technischen Anpassungen wieder legal wäre, aber den Sinn des Gesetzes unterlaufen würde. So oder so - irgendwer muss in den saueren Apfel beißen und die Gruppe der Messerjockel ist halt die kleinere/leisere und hat zudem noch genug Spielzeug übrig. Messer, die als Werkzeug tatsächlich benötigt werden, sind auch nicht per se verboten, sodass die Einschränkung sich ziemlich in Grenzen hält. Es ärgert mich natürlich trotzdem, dass die Hälfte meiner Messer schlecht führbar geworden ist. Anderseits ist es ein guter Grund, sich neue zu kaufen
