Also ... ich sehe da auch keine Probleme mit dem Messer. Fällt für " mich " u.a. den Bereich Taschenmesser. Abgenommen werden kann es eigentlich nur in einer Situation die der Gefahrenabwehr dient und in die gerätst du ja nicht mehr.
Selbst wenn es zu einer Personenkontrolle kommt, solltest du freundlich darauf hinweisen, daß du ein Taschenmesser führst und sagen wo es sich befindet ( Jackentasche, hintere Hosentasche usw. ) und dann ankündigen, daß du es jetzt herausholst. Gib es ruhig zu, daß du ein Taschenmesser dabei hast ... Betonung auf " Taschen ... ". Dann kannst du ja erzählen, daß du es beruflich benötigst ( " die vielen Pakete und dafür ist es enorm praktisch und schön handlich " ) dann sollte eigentlich nix passieren.
Wird es zum Zwecke der Gefahrenabwehr eingezogen, kannst du es dir später wieder abholen. Wissen viele nicht und vergessen daß dann. Und alle paar Jahre, muß dann kistenweise Zeuch entsorgt werden ...





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