
Zitat von
Bücherwurm
Der eine oder andere will vielleicht mal nach Hause zu seiner Familie. Gibt da dann ne Ausnahme-Regelung?
Ja, Besuch von Verwandten ersten und zweiten Grades inkl. Ehe- oder Lebensgefährte, etc. pp. Steht in der EQV. Wird auch bei der Einreiseanmeldung abgefragt.

Zitat von
Hafis
Ja, da gibt es Fälle, in denen weder der Arbeitgeber noch eine staatliche Stelle die Lohnfortzahlung übernehmen,
[…]
Zitat aus der zweiten Quelle:
[…]
Seit dem19. November 2020 gilt aber, dass die Entschädigung ausgeschlossen bleibt, wenn die Quarantäne durch den Nichtantritt der Reise hätte vermieden werden können.
[…]
Hat mein AG bereits vorher so gehandhabt (selbstverschuldete Quarantäne als Urlaub abgezogen). Geklagt hat keiner, weil nach Einschätzung der Juristen des BR auch seinerzeit schon extrem unwahrscheinlich war, dass eines Klage des AN Aussicht auf Erfolg gehabt hätte. Wurde dann wohl anschließend vom Gesetzgeber „glatt gezogen“.
Geändert von Katamaus (05-09-2021 um 21:58 Uhr)
Grund: eingefügt „vorher“
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“