
Zitat von
Beowulf
Du solltest wissen das es eine Reihe von Messern gibt die einem Führverbot unterliegen aber frei verkäuflich sind. Dem Gegenüber stehen Stahlwaren die vom BKA als Waffe deklariert sind und in Deutschland einem Besitzverbot unterliegen. Die auch umgangssprachlich Faustdolche genannten Messer sind als solche deklariert, somit verboten und dürfen weder, gehandelt, geführt, noch im Besitz sein.

Zitat von
Beowulf
Rein technisch ist es ein Neckknife und damit in Deutschland frei zu führen. Allein aus rechtlichen Gründen würde die Firma Böker sonst dieses Teil in Deutschland nicht vertreiben.
Gruß Beo
Was denn nun? Einmal beziehst du dich auf das freie führen, dann mal auf ein Besitzverbot.
Das eine hat mit dem anderen wenig zu tun.
Und Faustmesser sind z.B. Jäger und Kürschner erlaubt.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!