Ab Februar 2022 soll die Corona-Impfung zudem für alle Personen ab 14 Jahren mit einem Haupt- oder Nebenwohnsitz in Österreich verpflichtend sein – so sieht es ein entsprechender Gesetzesentwurf vor, der heute vorgestellt wurde. Ausgenommen sind schwangere Frauen, Menschen, die sich aus gesundheitlichen Gründen nicht impfen lassen können, sowie Genesene bis zu 180 Tage nach der Infektion.
Vierteljährlich sollen einem Bericht des österreichischen Kurier zufolge Impfstichtage stattfinden. An diesen Stichtagen müssen demnach alle Personen, die von der Impfpflicht erfasst sind, geimpft sein oder einen Ausnahmegrund im Zentralen Impfregister eingetragen haben. Für Ungeimpfte gebe es davor ein Erinnerungsschreiben.
quelle zeit.de
scheinbar gilt es nicht für Urlauber und Durchreisende
gruss
Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.