Hallo zusammen!
Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
Was meint ihr?
Hallo zusammen!
Ich bin bei Youtube auf eine KK gestoßen, die sich mit dem Hopae beschäftigt, ein kleines Brettchen an einem Seil und ich habe mich gefragt, ob das in D erlaubt wäre.
Was meint ihr?
Dezidiert verboten ist es sicher nicht, weil es nicht die Kriterien für einen verbotenen Gegenstand (z.B. Nunchuck) erfüllt. Allerdings kann es sein, dass das Ding als Waffe eingestuft wird, weil es keine offensichtliche andere Verwendung hat.
Link zu meinem Gratis-Ebooks https://archive.org/details/john-fla...protoversion-1 & https://archive.org/details/FlaisSeiStark1_1
Erlaubt als Ausweisdokument, als "SV-Waffe" oder als Trainingsinstrument?
Als Dokument? Kann ich mir nicht vorstellen.
Als Trainingsinstrument sicher, ist ja kein Würgeholz
In der SV? Aus meiner Sicht als jur. Volllaie ist das, falls es zu einer Anklage wg. Körperverletzung kommt ein "gefährlicher Gegenstand" also automatisch eine schwere KV. Gilt aber für einen Aschenbecher genauso. Ein Führverbot kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.
Bin mal gespannt, wie die Experten das bewerten.
So vom Sinn beim Anwenden? Den sehe ich bei den Schwüngen nicht. Es sei denn ich ersetze das Holz durch Metall, dann reicht das Eigengewicht bei den Schwüngen um ausreichend Schaden zu machen, wäre dann aber kein Hopae mehr sondern ne Waffe. Der Rest ist ja auch nicht groß anders als ein unhandlicher Kobutan/Fächer.
Macht aber sicher Spaß im Training.
Liebe Grüße
DatOlli
nicht die Kriterien erfüllt? da wäre ich mir (leider) nicht so sicher.
1.3.8
Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);
Nun-Chackus sind ja offensichtlich beileibe nicht primär oder gar ausschließlich zum Drosseln bestimmt, sind hier aber gleichwohl als (zudem einziges) Beispiel genannt.... naja
Es würde mich aber gerade daher nicht überraschen, wenn man auch dem o.g. Gegenstand unterstellt "zum Drosseln bestimmt" zu sein.
Bleibt abzuwarten.
Grüße
Münsterländer
I'm going through changes
Gab ja da auch schon andere Stimmen, die sicher auch berechtigt sind (->Nun-Chuks).
Ich selbst kann mir nicht vorstellen, dass reines Training damit ein rechtliches Problem darstellt.
Das es eine Menge Spaß machen könnte und man damit ein sinnvolles Koordinationstraining machen kann, kann ich mir hingegen sehr wohl vorstellen.
Liebe Grüße
DatOlli
Ja, ne Beule oder ein Nasenbeinbruch sicher, das fällt für mich allerdings nicht unter "ausreichend Schaden machen". Sowas (Nase) habe ich auch schon mit 'ner PET-Flasche (leer) gesehen. Und klar, wenn das in's Auge geht (fliegt) hat man auch höheren Schaden.
Ausreichend Schaden ist, aus meiner Sicht (muss man ja nicht teilen), wenn damit (unter normalen Umständen) das Jochbein, Schlüsselbein, Elle, Speiche, Rippen o.ä. brechen könnte.
Liebe Grüße
DatOlli
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
als Waffe eher suboptimal...
alternative: grosse Metall Mundharmonia mit langer Schnur (damit das Dingen lässig um die Hüfte getragen werden kann)
oder ne Blockflöte aus zölligem Metallrohr nebst Eisenkette
gruss
Andreas Rebers: Provinz ist da, wo der Lehrer zu den Intellektuellen zählt.
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