Mich wundert ja erstmal, warum hier niemand die Waffe schon gezogen hatte? Die 20/25/30 Fuss-Regel (je nach Quelle und Institution) dürfte doch hinreichend bekannt sein... und die tritt meines Wissens nicht ausser Kraft, solange die festzusetzende Person in Reichweite einer Waffe beibt, auch wenn diese am Boden liegt. Auch sonst gibts ein paar Anzeichen von Nachlässigkeit, z.B. der Beamte im Vordergrund (das dürfte der sein, der dann auch verletzt wurde), der sich zwischenzeitlich mehr für die Kamera als für den Festzusetzenden interessiert.





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