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Thema: Impfung gegen Corona & Kampfsport - Diskriminierung & Bevorteilung

  1. #11581
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Du hast offensichtlich nichts verstanden - das BVerfG ist mit der aktuellen Regelung nicht einverstanden, da das Gericht befürchtet, dass dadurch Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen benachteiligt werden könnten.
    und fordert gleichzeitig dass alleine nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden werden soll. Da haben nun einmal Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen einen Nachteil. Irgendjemand wird bei einer Triage IMMER benachteiligt werden. Das liegt in der Natur der Triage.

    Je nach Art der Vorerkrankungen führt das halt dazu dass die kurzfristige Überlebenschance schlechter ist (z.B. ein Herzfehler bei einer Trisomie 21, dadurch kommt er mit dem PEEP bei einer Beatmung nicht so gut zurecht wie ein Gesunder).

    Wenn sich die Behinderung nicht auf die kurzfristige Überlebenschance auswirkt, dann hat sie auch heute schon keinen Einfluss auf die Entscheidung.

    Richter sind an dieser Stelle nun einmal auch nur medizinische Laien und von denen kann und darf man nicht erwarten dass sie eine Leitlinie, die für Fachpersonal geschrieben ist, umfassend verstehen. Was das Bundesverfassungsgericht fordert ist, wie man so schön sagt:

    GÄNGIGE MEDIZINISCHE PRAXIS.
    Geändert von kanken (28-12-2021 um 10:14 Uhr)

  2. #11582
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    und fordert gleichzeitig dass alleine nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden werden soll.
    Was ist so schwer daran zu begreifen, dass das BVerfG in den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Ärzte zuviel Spielraum und damit eine grundsätzliche Benachteiligung von Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen sieht - welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet - und deshalb den Gesetzgeber auffordert, eine adäquate verbindliche Regelung zu erarbeiten ?
    Geändert von kelte (28-12-2021 um 10:21 Uhr)

  3. #11583
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    Der letzte Satz ist entscheidend - für mich ist nirgendwo erkenntlich, dass die bisherige Praxis nicht mit dem Grundgesetz vereinbar wäre, nur, dass es einer verbindlichen rechtlichen Regelung bedürfe. Viel Wirbel um nichts, bezogen auf die zu Grunde liegende Diskussion im Thread hier.

  4. #11584
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Was ist so schwer daran zu begreifen, dass das BVerfG in den aktuellen gesetzlichen Vorgaben für Ärzte zuviel Spielraum und damit eine grundsätzliche Benachteiligung von Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen sieht - welche das Grundgesetz ausdrücklich verbietet - und deshalb den Gesetzgeber auffordert, eine adäquate verbindliche Regelung zu erarbeiten ?
    Nein, das Gericht ist wegen des CFS besorgt und möchte eine klare gesetzliche Regelung.

    Was meinst du passiert jetzt?

    Der Gesetzgeber wird sich an die medizinischen Experten wenden.

    Wer ist das? Genau, die DIVI und die anderen Leute, die die Leitlinie mitentwickelt haben.

    Was meinst du passiert dann? Die werden es dem Gesetzgeber erklären, was sie meinen, und der wird dann diese Erklärung in ein Gesetz bringen.

    In dem Gesetz wird die Leitlinie der DIVI stehen und dann ist das Bundesverfassungsgericht glücklich. An der gängigen medizinischen Praxis wird sich nichts ändern.

  5. #11585
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    @ kelte

    Das Bundesverfassungsgericht fordert lt. deinem Link, „dass allein nach der aktuellen und kurzfristigen Überlebenswahrscheinlichkeit entschieden wird.“

    Aussage von Uwe Janssens, Präsident der DIVI, nach Aufstellen des Triage-Handlungsleitfadens (April 2020):

    „Wir haben unter anderem deutlicher klargestellt, dass Grunderkrankungen und Behinderungen kein legitimes Kriterium für Triage-Entscheidungen sind.
    ...
    Maßgebliches Kriterium für eine unausweichliche Priorisierung bleibt die klinische Erfolgsaussicht der Intensivbehandlung – also die Wahrscheinlichkeit, dass der Patient die Intensivbehandlung überleben wird."
    (Quelle: https://www.divi.de/aktuelle-meldung...gsempfehlungen)

    Worin genau besteht jetzt der Unterschied?

    Übrigens fordern die Ärzte selber rechtliche Sicherheit.

  6. #11586
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Nein, das Gericht ist wegen des CFS besorgt und möchte eine klare gesetzliche Regelung.

    Was meinst du passiert jetzt?

    Der Gesetzgeber wird sich an die medizinischen Experten wenden.

    Wer ist das? Genau, die DIVI und die anderen Leute, die die Leitlinie mitentwickelt haben.

    Was meinst du passiert dann? Die werden es dem Gesetzgeber erklären, was sie meinen, und der wird dann diese Erklärung in ein Gesetz bringen.

    In dem Gesetz wird die Leitlinie der DIVI stehen und dann ist das Bundesverfassungsgericht glücklich. An der gängigen medizinischen Praxis wird sich nichts ändern.
    Du machst viele Worte um nichts - nur um nicht eingestehen zu müssen, dass du Mist erzählst:

    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    Die aktuelle Traigeregelung beruht auf dem Grundgesetz der BRD und ist damit absolut Verfassungskonform. Lies einfach das Buch, das ich dir verlinkt habe.
    Die aktuelle Triageregelung ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht verfassungskonform, da in ihr der Schutz von Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen fehlt - und deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, hier nachzubessern. Das Gericht sieht den Handlungsbedarf für absolut notwendig an, da ansonsten die Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und Verletzung des Rechtes auf Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) droht.

    Weiter heisst es:

    "Derzeitige gesetzliche Regelungen erschöpfen sich indes entweder in einer Wiederholung des Benachteiligungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG oder beschränken sich darauf, dass besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen sei, was zur Erfüllung der aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG resultierenden staatlichen Handlungspflicht nicht genügt. Desgleichen gewährleistet das aktuelle ärztliche Berufsrecht den Schutz vor Benachteiligung nicht."

  7. #11587
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    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Du machst viele Worte um nichts - nur um nicht eingestehen zu müssen, dass du Mist erzählst:



    Die aktuelle Triageregelung ist nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichtes eben nicht verfassungskonform, da in ihr der Schutz von Menschen mit schweren Vorerkrankungen oder Behinderungen fehlt - und deshalb wurde der Gesetzgeber aufgefordert, hier nachzubessern. Das Gericht sieht den Handlungsbedarf für absolut notwendig an, da ansonsten die Verletzung der Menschenwürde (Art. 1 Abs. 1 GG) und Verletzung des Rechtes auf Leben und Gesundheit (Art. 2 Abs. 2 GG) droht.

    Weiter heisst es:

    "Derzeitige gesetzliche Regelungen erschöpfen sich indes entweder in einer Wiederholung des Benachteiligungsverbots aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG oder beschränken sich darauf, dass besonderen Bedürfnissen Rechnung zu tragen sei, was zur Erfüllung der aus Art. 3 Abs. 3 Satz 2 GG resultierenden staatlichen Handlungspflicht nicht genügt. Desgleichen gewährleistet das aktuelle ärztliche Berufsrecht den Schutz vor Benachteiligung nicht."
    Nein, in dem Absatz den Du zuletzt zitierst und dem Kontext auf der Seite des Gerichts zur Entscheidung des Gerichts steht nicht, dass die bisherige Triage Regelung nicht verfassungskonform sei. Sondern, und das hast Du hier zitiert, dass die gesetzlichen Regelungen unzureichend sind und daher der Gesetzgeber jetzt den Auftrag hat hierzu nachzubessern. Der Rest ist eine, imho nicht zutreffende, Eigeninterpretation der Entscheidung Deinerseits.

  8. #11588
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    Wie FireFlea und Nick_Nick ja schon treffend geschrieben haben geht es dem Gericht darum dass es eine eindeutigere Rechtslage geben sollte. Die bisherige ist nämlich schwierig zu finden und nachzuvollziehen, auch für Fachleute. Das ändert aber nichts daran dass das aktuelle Handeln im Triagefall dem entspricht, was das Bundesverfassungsgericht fordert.

    Die DIVI hat ja selber in Ihrer Leitlinie mehr Rechtssicherheit für das gefordert, was sie empfiehlt. Die DIVI selbst betont ja eben AUSDRÜCKLICH in Ihrer Leitlinie dass eine Behinderung kein Grund zur Benachteiligung sein darf.

    Wie das Bundesverfassungsgericht ja festgestellt hat, hat die Leitlinie KEINEN Gesetzescharakter, sondern ist nur eine Empfehlung. DAS wird ja gerade bemängelt.
    Also ist es ja auch logisch, in den Augen des Gerichts, dass diese Leitlinie in ein Gesetz formuliert wird.

    Kurz und knapp zusammengefasst:

    Das Bundesverfassungsgericht möchte dass das aktuelle medizinische Handeln, das auf einer Leitlinie der Fachgesellschaften beruht, in ein Gesetz geschrieben wird.

  9. #11589
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    Hi,

    Zitat Zitat von kloeffler Beitrag anzeigen
    Worte wie „Abfischen“ finde ich wenig hilfreich und ziemlich respektlos den Eltern gegenüber, die sich nach Abwägung zur Impfung ihrer Kinder entscheiden.
    Das "abfischen" bezog sich nicht auf die Eltern selber, sondern auf eine u.U. mögliche Intention hinter dieser Inhaltsangabe. Man glaubt nicht, wie viele Menschen sich mit solchen Kurzbeschreibungen/Inhaltsangaben alleine begnügen.

    Gruß

    Alef
    Geändert von Alephthau (28-12-2021 um 14:46 Uhr)

  10. #11590
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    @Kanken und @Kelte

    Wenn sich einer nochmal im Ton vergreift, dann droht hier die Sperre. Ohne weitere Warnung.
    Frank Burczynski

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  11. #11591
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    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    ...Die Richter können natürlich nicht verstehen was die DIVI meint, dazu fehlt ihnen das Fachwissen...
    Wenn ein Gericht etwas "fachlich" nicht versteht, holt es sich Experten, die das erklären können. Zumal das Bundesverfassungsgericht.


    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    ...Die Triageleitlinie der DIVI berücksichtigt genau das. Ob jemand schwerbehindert ist oder nicht, ist da erst einmal egal. Wenn diese Behinderung jedoch seine kurzfristigen Überlebenschancen verschlechtert, dann wird das genauso in die Bewertung einfließen wie das massive Übergewicht, die „Raucherlunge“...
    Das ist nach meinem Dafürhalten der eigentlich Kritikpunkt. Der Raucher und der Übergewichtige können zumeist etwas für ihren Gesundheitszustand, der Behinderte nicht. Soweit ich das Urteil verstanden habe, kritisiert das BVerfG gerade, dass keine Unterscheidung getroffen wird.

    Zitat Zitat von kanken Beitrag anzeigen
    ...Letztlich hat der Gesetzgeber jetzt vom Bundesverfassungsgericht den Auftrag bekommen die DIVI-Leitlinie in ein Gesetz zu fassen. Natürlich spielt für die kurzfristige Überlebenschance auch der CFS eine Rolle (der nicht nur Menschen mit einer Behinderung, sondern jeden mit Vorerkrankungen einschließt, egal welchen Alters).
    Es geht in dem Urteil explizit um Menschen mit Behinderung. Es wurde konstatiert, dass eine Triage, wie sie aktuell bei Menschen mit Behinderung durchgeführt würde, u.U. verfassungswidrig sein könnte und der Gesetzgeber daher nachbessern soll.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Das liegt im Charakter des BVerfG: Dieses Gericht schaltet sich selbst nur bei Verfassungs- bzw. Grundrechtsverstößen ein.
    Das BVerfG kann sich formal selber gar nicht "einschalten", sondern es muss extern eine Verfassungsbeschwerde geben.

    Zitat Zitat von kelte Beitrag anzeigen
    Offensichtlich sieht das das Bundesverfassungsgericht anders:
    https://www.n-tv.de/politik/Karlsruh...e23024533.html

    Und wieder einmal hatte der unwissende Kelte recht behalten
    Hast du dich hier für die Rechte von Behinderten stark gemacht, hab ich irgendwas verpasst?
    Das BVerfG stellte keineswegs fest, dass die gängigen Triageverfahren an sich verfassungswidrig wären, sondern, dass der Umgang mit Behinderten bei diesen Verfahren verwassungswidrig sein kann, wenn die Behinderung sich negativ auf den Therapieerfolg auswirken würde.

    Ich stelle mir das extrem schwierig vor, da passende Richtlinien zu liefern. Dafür müsste man ja jede Form und jeden Grad von Behinderung berücksichtigen und eruieren, wie sich diese auf eine Covid Intensivbehandlung auswirken könnten.
    Geändert von Kensei (28-12-2021 um 15:42 Uhr) Grund: Rechtschreibung

  12. #11592
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    Von Facebook:

    Прощай друг.😔
    Am 26.12.2021 um 17.55 ist unser Freund, Sportkamerad und Hilfstrainer Rizvan Abakarov seiner schweren, durch Covid19 ausgelösten, Erkrankungen erlegen. Mein herzliches Beileid gilt der Familie Abakarov und den zahlreichen Freunden Rizvans.
    Er bleibt als netter, gutmütiger, hilfsbereiter, fröhlicher, junger Mann, guter Freund , Sohn Ehemann und Familienvater für immer in unseren Herzen. Rizvan hinterlässt eine Familie mit seinem 16- jährigen Sohn, seiner sechsjährigen Tochter, seine Ehefrau und seine alte, kranke Mutter, die sehr auf ihn angewiesen waren. Er ist mit nur 38 Jahren als gesunder, starker Mann am 17.10.2021 an COVID 19 erkrankt. Nach vier Tagen wurde er auf die Intensivstation im Klinikum Heidenheim gebracht. Weil dort kein Platz war, wurde er weiter nach Aalen transportiert. Zu diesem Zeitpunkt war die Lungenentzündung weit fortgeschritten. Nur einen Tag später wurde er in künstliches Koma versetzt, um das heftige Husten unterdrücken zu können. Nach einigen Tagen musste er nach Ulm in das Bundeswerkrankenhaus verlegt, weil auch in Aalen die Plätze auf der Intensivstation knapp wurden und es abzusehen war, dass die Behandlung lang und umfangreich werden würde. Nach einigen Tagen auf der Intensivstation im BWKH hat sich sein Zustand weiter verschlimmert, so wurde Rizvan ins Uni Klinikum Ulm verlegt, um an die Herz-Lungen Maschine angeschlossen zu werden. Die ganze Zeit haben er und eine Vielzahl von Ärzten und Pfleger um sein Leben gekämpft. Die Familie und Freunde waren im ständigen Auf und Ab der Gefühle, wir haben jede noch so kleine Besserung wie einen Sieg gefeiert, Verschlechterungen haben uns in Depressionen versetzt, mehrmals war die Abschaltung der Maschinen im Gespräch. Drei Mal war die Situation so schlecht, dass die Ehefrau sowie seine Mutter zum Abschied nehmen auf die streng isolierten Covid-Intensivstation unter Einhaltung der Sicherheitsvorkehrungen gelassen wurden und an seinem Bett beten durften. Jedesmal hat sich sein Zustand danach etwas gebessert, so dass die Ärzte weitere Medikationen für sinnvoll erachtet haben.
    Nun ist es vorbei, Rizvan hat den schwersten Kampf seines Lebens verloren. Die Kinder wurden zu Halbweisen, die geliebte Frau zur Witwe mit nur 37 Jahren und seine Mutter muss ihren letzten verbliebenen Sohn zu Grabe tragen. Die Familie ist am Boden zerstört. Es herrschen eine Leere und eine Fassungslosigkeit, wie ich sie selten im Leben erlebt habe. Für mich persönlich ist die Erkenntnis am Schlimmsten, dass dieses Leiden und der Tod nicht nötig gewesen wären, hätte Rizvan etwas mehr Vertrauen in die Medizin und weniger in all die Verschwörungsvideos im Netz gehabt. Denn alle Ärzte sind sich sicher, dass dieser heftige und schwere Verlauf hätte so nicht seien müssen, wenn er eine Impfung gegen Covid 19 gehabt hätte.
    Frank Burczynski

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  13. #11593
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    Am 26.12.2021 um 17.55 ist unser Freund, Sportkamerad und Hilfstrainer Rizvan Abakarov seiner schweren, durch Covid19 ausgelösten, Erkrankungen erlegen. Mein herzliches Beileid gilt der Familie Abakarov und den zahlreichen Freunden Rizvans.
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    Nun ist es vorbei, Rizvan hat den schwersten Kampf seines Lebens verloren. Die Kinder wurden zu Halbweisen, die geliebte Frau zur Witwe mit nur 37 Jahren und seine Mutter muss ihren letzten verbliebenen Sohn zu Grabe tragen. Die Familie ist am Boden zerstört. Es herrschen eine Leere und eine Fassungslosigkeit, wie ich sie selten im Leben erlebt habe. Für mich persönlich ist die Erkenntnis am Schlimmsten, dass dieses Leiden und der Tod nicht nötig gewesen wären, hätte Rizvan etwas mehr Vertrauen in die Medizin und weniger in all die Verschwörungsvideos im Netz gehabt. Denn alle Ärzte sind sich sicher, dass dieser heftige und schwere Verlauf hätte so nicht seien müssen, wenn er eine Impfung gegen Covid 19 gehabt hätte.
    RIP

    Hier auch ein Bericht der Heidenheimer Zeitung:

    https://www.hz.de/sport/mehr/hsb-sam...-61738751.html

  14. #11594
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    Zur Entscheidung des Bundesverfassungsgericht Zeit online:

    https://www.zeit.de/gesellschaft/202...it-behinderung

    ...Brauchen die Ärzte aber eine solche gesetzliche Vorgabe? Ist das Gesundheitssystem nicht ohnehin derart verrechtet, dass für die ärztlichen Aufgaben immer weniger Zeit bleibt? Reichen die Empfehlungen des Divi nicht aus? Sollte man nicht den Ärzten trauen, die schließlich den hippokratischen Eid geleistet haben? Ist es fair, wenn Ärztinnen ständig Entscheidungen treffen müssen, bei denen sie mit einem Fuß im Gefängnis stehen? Ist das Ergebnis am Ende nicht die bekannte Szene bei der Erstaufnahme, wo man als Patient ein Blatt nach dem anderen unterzeichnet, auf dem faktisch steht, dass man auf alle rechtlichen Mittel verzichtet, falls etwas schiefläuft? Wollen wir wirklich amerikanische Verhältnisse, wo das Verklagen von Krankenhäusern und Ärzten so manchem "ambulance chaser" unter den Anwälten ein gutes Auskommen beschert?

    Das Urteil des Bundesverfassungsgerichts gibt auf einige dieser Fragen – warum die Divi-Empfehlungen, die ärztliche Intuition und die ärztlichen Eide nicht ausreichen – ausführliche Antwort. Jenseits davon bin ich stolz, in einem Land zu leben, dessen oberstes Gericht derart klar das Prinzip der Gleichwertigkeit und gleichen Schutzwürdigkeit allen Lebens herausstreicht. ...

  15. #11595
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    Verstehe ich nicht. Er kritisiert zwar die „Verrechtung“ der Medizin, schließt dann aber damit, dass er froh über das Urteil sei? Da geht es ja gerade um Rechtssicherheit von behinderten Menschen.

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