Naja, die Schläge wurden meiner Meinung nach absolut zurecht beanstandet und ich finde auch der Polizist gehört verurteilt, die Frage ist nur wo für genau? Wie gesagt denke ich es ist ziemlich unwahrscheinlich das der Mann an den Schlägen verstorben ist, es sei denn es hätte ausserhalb der Aufnahmen noch deutlich mehr und härtere gegeben. Dann hätte man es vermutlich mit einer Strafsache im Bereich Körperverletzung mit Todesfolge bis Totschlag zu tun. Ich würde aber eher vermuten ( ist jetzt gerade reine Spekulation!) das die Todesursache eine andere war. Es könnte zum Beispiel eine Reaktion auf das Reizgas gewesen sein, das soll gelegentlich vorkommen. Wenn der Reizgaseinsatz als ungerechtfertigt angesehen wird ( was ich persönlich tue) wäre das vermutlich in den Bereich Körperverletzung mit Todesfolge oder fahrlässige Tötung einzuordnen. Sollte der Mann im Zuge der Auseinandersetzung zu Beispiel einen Herzinfarkt erlitten haben, müsste man wohl nach " Im Zweifel für den Angeklagten" davon ausgehen das dies auch geschehen wäre wenn die Polizisten ihn ohne unverhältnismäßige Gewaltanwendung wie Schläge und Reizgaseinsatz , festgehalten hätten, passiert wäre. Damit könnte man den Polizisten zwar nicht mehr für den Tod des Mannes verantwortlich machen, aber für die Körperverletzung, welche meiner Meinung (!) nach durch die Aufnahmen schon so gut wie bewiesen ist, müsste dieser natürlich trotzdem noch belangt werden. Es würde nur eben einen klaren Unterschied im Strafmaß bedeuten. Und deshalb ist halt eine objektive, sachliche Aufarbeitung notwendig, das steht jedem zu. Und so eine Aufarbeitung braucht halt Zeit. Bis dahin bitte Fair und sachlich bleiben, und bitte keine pauschalisierten Feindseligkeiten, das ist immer kontraproduktiv.






Mit Zitat antworten