Natürlich ist die abzusitzende Zeit bei Beginn des Maßregelvollzugs nicht festgelegt (also "unbestimmt", von mir aus "unbekannt"). Wie auch? Weiterhin kannst Du bis zu deinem Tod dort behalten werden*, ohne dass Du weitere Straftaten begehst. Beides ist so vorgesehen und im Gegensatz zu anderen, denkbaren Möglichkeiten legal.
*also "für immer" ... oder nochmal anders ausgedrückt: Die Dauer des Maßregelvollzugs kann unbegrenzt ausgedehnt werden.






