
Zitat von
Pflöte
Natürlich ist die abzusitzende Zeit bei Beginn des Maßregelvollzugs nicht festgelegt (also "unbestimmt", von mir aus "unbekannt"). Wie auch? Weiterhin kannst Du bis zu deinem Tod dort behalten werden*, ohne dass Du weitere Straftaten begehst. Beides ist so vorgesehen und im Gegensatz zu anderen, denkbaren Möglichkeiten legal.
*also "für immer" ... oder nochmal anders ausgedrückt: Die Dauer des Maßregelvollzugs kann unbegrenzt ausgedehnt werden.