In den 1950er Jahren bis zur Einführung der obigen Regelung Anfang der 1980er Jahre waren in Deutschland folgende Schwimmabzeichen gebräuchlich:[3]
Seepferdchen (Sprung vom Beckenrand und 25 m Schwimmen sowie Heraufholen eines Gegenstandes mit den Händen aus schultertiefem Wasser)
Freischwimmer (15 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser und Sprung aus 1 m Höhe)
Fahrtenschwimmer (30 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser und Sprung aus 3 m Höhe in 3,5 m tiefes Wasser oder, falls Voraussetzungen nicht gegeben, 3 beliebige Sprünge)
Leistungsschwimmer (10 Minuten Schwimmen in tiefem Wasser; 50 m Schwimmen in Rückenlage ohne Arm- und Handbewegungen; 10 m Streckentauchen; 2 m Tieftauchen; 10 m Retten eines Gleichaltrigen, der den Ertrinkenden darstellt)[4]
Jugendschwimmschein (innerhalb von 2 Monaten zu erfüllende Bedingungen):
Streckenschwimmen: 200 m in beliebiger Stilart
Schnellschwimmen: 50 m in beliebiger Stilart in stehendem Wasser, max. 70 Sekunden
Rückenschwimmen: 25 m, davon 15 m ohne Armtätigkeit (Arme sind über der Brust zu kreuzen)
Streckentauchen: 10 m (vom Absprung aus gemessen)
Teller- oder Ringtauchen: 3 von 6 Tellern (Ringen) auf 5 × 5 m Grundfläche in 1 bis 3 Tauchgängen heraufholen, 3 min. Zeit
Mutsprung: beliebiger Sprung aus 3 m Höhe in 3,5 m tiefes Wasser oder, falls Voraussetzungen nicht gegeben, 3 beliebige Sprünge
Transportieren: 30 m Ziehen oder Schieben eines etwa gleich schweren Menschen
Nachweis folgender Kenntnisse: allgemeine Baderegeln, Selbsthilfe bei Gefahren am und im Wasser (Bade-, Boots- und Eisunfälle)
Delfin (in der Reihung Seepferdchen – Delfin – Hai)