
Zitat von
Stixandmore
Du kannst dich so viel anstrengen wie du willst....viele der gezeigten "Sachen" können dir als Vorsatz ausgelegt werden, wen du die mit dir rum schleppst....deshalb so nützlich wie Fusspilz
Es geht darum von vornherein so was in der Tasche zu haben vs. sich in einer Notsituation mit einem Gegenstand(eine improvisierte Waffe/Ausgleich) zu bewaffnen.....zwei Paar Schuhe
Würde das nicht auch bedeuten ,daß schon die Beschäftigung mit SV eine Art Vorsatz ist ? Das Bereithalten von Gegenständen , UM mich zu verteidigen können , ist doch der Sinn dahinter. Ist das dann wirlklich gleich Vorsatz für z.b. Körperverletzung ?
Jetzt mal nur auf den Punkt des Vorsatzes geblickt.
Falls gesetzgeberisch ja, dann ist da in meinen Augen eine Lücke zu ungunsten der Betroffenen die nicht geschlossen wird.
Jetzt darauf hoffen ,das im Ernstfall was Gescheites rumliegt was ich nutzen kann, um DANN gesetzeskonform zu handeln , ist auch nicht DIE Lösung.
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)