
Zitat von
Schnubel
Das wäre das rechtliche.
Nur leider so nicht ganz richtig. Z.B. muss man auch nicht dulden, wenn die auf 5cm an einen herankommen und Beleidigungen muss man sich auch nicht alle gefallen lassen (ehrverletzendes Verhalten ist auch ein Angriff), allgemein: Gegen Angriffe auf die persönlichen Rechte, darf man sich zur Wehr setzen. Die ständigen Behauptungen, man dürfe sich als Kampfsportler nicht wehren oder das werde als Waffe gewertet, gehört in den Bereich urbaner Mythen - zumindest nach Aussage der Richterin, die beim vorletzten SV-Seminar neben mir saß und des Referenten in unserer Ausbildung, seines Zeichens Verwaltungsjurist.
Ein anderers Problem ist natürlich, den Hergang dann auch so vor Gericht glaubhaft machen zu können.
„Grau teurer Freund, ist alle Theorie. Und grün des Lebens goldner Baum.“