Ich denke Matsche bezieht sich aber gerade auf Einsatzgebiete in denen er seine Berechtigung hat (die Bezeichnung "Sturmgewehr"1* hat ja auch einen konkreten Hintergrund der sich auf den Einsatzzweck und zumindest früher geltende Einsatzrichtlinien bezieht). Und da hat er nicht ganz unrecht.
Fraglich ist ob man ihn bei einer Waffe für den polizeilichen Einsatz überhaupt benötigt. Ich würde vermuten nein, aber ich bin kein Polizeiexperte. Was sagen die Leute vom Fach hier dazu.
1* Deshalb find ich es immer sehr nervig wenn in Medien von Sturmgewehren gesprochen wird es aber um Waffen geht die gar keine sind (Halbautomatische Varianten der gleichen Systeme die es auch als Vollautomaten, also Sturmgewehre beim Militär gibt).






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