Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Andere Frage: Wie definierst du denn die Aussage:
Ein Betreuer aus der Einrichtung des getöteten Mohammed D. hatte die Beamten zuvor um Hilfe gerufen, weil dieser mit einem Messer in einem Innenhof zwischen einer Kirche und der Jugendhilfeeinrichtung unterwegs war. Dabei habe er bedrohlich gewirkt,
Einmal das unterwegs war und auf der anderen Seite bedrohlich gewirkt hat.
"Unterwegs" deute ich so, dass der sich zum Zeitpunkt des Anrufs oder kurz davor im Hof bewegt hat.
Das ist nicht verwunderlich, denn irgendwie muss er ja an die Stelle gekommen sein, an der er später saß.
"Bedrohlich gewirkt" ist ein subjektiver Ausdruck. Was weiß denn ich, wann sich der Betreuer bedroht fühlt. Sinnvollerweise würde man da nachfragen, was genau er denn macht, woraus der Betreuer eine Bedrohung (für wen?) abliest.
Wenn ich schlechte Laune habe, wirke ich wahrscheinlich auch bedrohlich auf einige Mitmenschen, insbesondere wenn ich dabei ein längeres Messer in der Hand hätte.

Zitat Zitat von Schnueffler Beitrag anzeigen
Liest sich für mich erstmal nicht so, als wenn er auf dem Boden saß und nichts gemacht hätte.
Es geht nicht um den Zustand/Lage des Jungen, als der Notruf abgesetzt wurde, sondern um den beim Eintreffen der Polizei.
Sowohl das Innenministerium hat auf Grundlage der Ermittlungen dem Landtag berichtet, dass der Junge, bevor er von den Beamten gepfeffert wurde am Boden saß, wie auch ein Oberstaatsanwalt.