nach dem was bis jetzt herausgekommen ist, sind zweifel an der darstellung der polizisten durchaus berechtigt.
nach dem was bis jetzt herausgekommen ist, sind zweifel an der darstellung der polizisten durchaus berechtigt.
In dem von Matsche verlinkten Artikel liest man aber im Wesentlichen, dass man immer noch nichts genaues nicht weiß zum Tathergang.
Der Klassiker, er gibt eben nur zu, was eh schon bewiesen ist, bei der letzten Pressekonferenz hat er noch von MP5's schwadroniert...
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Nur das "Wesentliche", was du da scheinbar selektiv rausliest..
Das "wirklich Wesentliche" steht schon in der Überschrift..!
Das was du da als "wesentlich" beschreibst, ist in diesem Artikel nur selbstverständlicher Beifang, aber nicht das Thema des Artikels...
Das Thema sind nämlich die Zweifel Reuls am Tathergang und nicht die selbstverständliche Unschuldsvermutung, oder die unabgeschlossene, noch ergebnissoffene Untersuchung
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Geändert von Gast (19-09-2022 um 20:06 Uhr)
Nö. Es ist genau so wie ich sage. Reul sagt zwar er habe Zweifel. Ob Fehler gemacht wurden, könne aber noch nicht gesagt werden. Es gelte die Unschuldsvermutung.
Steht wortwörtlich so in dem Artikel.
Hast wohl nur die Überschrift gelesen, was?
Deswegen sag ich ja, nichts genaues weiß man nicht. Fraglich ist für mich, woher seine „Zweifel“ kommen, wenn noch überhaupt nichts widerlegt oder bewiesen ist.
Geändert von Kensei (20-09-2022 um 13:05 Uhr)
Vielleicht weil man es wissen könnte wenn.. Ach ihr wisst schon.![]()
Macht sich halt gut am Stammtisch. Die Leute die schon wussten, dass die Polizei eine Mord begeht und ihn vertuscht, bevor der Notruf überhaupt abgesetzt war, fühlen sich bestätigt. Die Leute die Waffen nur aus dem Fernsehen kennen und nicht wissen welche Vorteile MPs haben, fühlen sich bestätigt. Er steht als jemand da, der der Polizei genau auf die Finger guckt und wenn die Untersuchung abgeschlossen ist interessiert es die meisten eh nicht mehr was jetzt genau los war. Von daher ist es dann egal ob seine Zweifel berechtigt waren oder nicht.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Vielleicht hat Reul, als oberster Dienstherr, auch einfach aktuellere, oder mehr Informationen, als der Normalbürger, welche aber noch nicht für die Veröffentlichung bestimmt sind?
Wieso sollte er sich dann einlassen mit den Worten, „ob Fehler gemacht wurden, könne noch nicht gesagt werden, es gelte die Unschuldsvermutung…“?
Keine Ahnung, wahrscheinlich weil Reul, ein CDU Law&Order Politiker ist, der gerade sieht, dass seine Orders doch nicht so umgesetzt werden, wie er sich das vorgestellt hat und deshalb langsam Fehler eingestehen muss..
Politikersprech eben...
Politik in D wird ja nicht von den Politikern, sondern von den Beratern, oder Staatssekretären(google mal nach https://de.wikipedia.org/wiki/Nathanael_Liminski), oder Lobbyisten, oder Meinungsforschungsinstituten gemacht, welche aber mutige Menschen brauchen, die das Ergebniss vor Kameras, oder der Presse verkünden...
Und genau da sehe ich Reul, der sich erst zu dem Fall bewegt hat, als der Druck zu gross wurde..
Reul ist nur der Bote, der jetzt die unangenehmen Nachrichten überbringen muss, natürlich so, das sein "Antlitz" keinen Schaden nimmt und der Stammtisch beruhigt ist..
Geändert von Gast (20-09-2022 um 18:57 Uhr)
Aber wem erzähl ich das eigentlich?
Du Kensei, scheinst ja offensichtlich auch einem, ich sag mal, eher "konservativem", (in meinen Augen rückwärtsgewandtem) Weltbild anzuhängen..
https://www.spiegel.de/panorama/just...e-0ce7ae38e3f2
Geändert von Gast (20-09-2022 um 19:16 Uhr)
Welche Straftat soll das denn sein?
Begehe ich die auch, wenn ich auf einem gebührenpflichtigen Parkplatz parke und keinen Parkschein löse?
der hier z.B.?
Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld. Das reicht für keine der anderen Varianten des § 265a StGB. Die geschädigten Unternehmen können sich zivilrechtlich wirksam wehren. Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.
https://www.lto.de/recht/feuilleton/...ter-bestrafen/
Geändert von Pansapiens (20-09-2022 um 20:03 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
Der psychisch offenbar angeschlagene Mouhamed D. lebte erst wenige Tage in einer Jugendhilfeeinrichtung auf einem Kirchengelände in der Dortmunder Nordstadt. Als er sich am 8. August in dem Innenhof ein Messer an den eigenen Bauch hielt, versuchten Betreuer aus der Jugendhilfeeinrichtung zunächst, mit ihm in Kontakt zu kommen. Als das nicht gelang, riefen sie wegen vermuteter Eigengefährdung die Polizei zu Hilfe, der Einsatz wurde als »Suizidversuch« eingestuft.
Der Innenhof ist ein nach außen durch Zäune und Mauern abgeriegelter Bereich. Was in den letzten Wochen die Frage aufwarf, warum die Situation nicht statisch gehalten wurde, um auf ein im Umgang mit Messern besser ausgerüstetes Spezialeinsatzkommando, auf psychologische Hilfe oder einen Dolmetscher zu warten. Der Einsatzleiter entschied sich anders, er sah »eine unmittelbare Lebensgefahr durch Selbstverletzung«, wie es in einem Ministeriumspapier heißt.
https://www.spiegel.de/panorama/dort...6-8b54821e20fd
wieso verschweigen die das mit dem bedrohlichem Messerschwingen?![]()
Don't armwrestle the chimp.
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