Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann.
Daraus schließe, ich dass, wenn er es schlüssig erklärt, er nicht in den "Knast" geht.
Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht. Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen.
D.h. wenn einer nicht zahlen kann, kann man seine Zahlung nicht erzwingen.
Im Gegensatz dazu kommt ein Schwarzfahrer wohl auch dann in den "Knast", wenn er nicht zahlen kann, und er kann von Kensei korrekt, aber nicht nur meines Erachtens übertrieben, als "Straftäter" bezeichnet werden.
Das geht bei einem, gegen den Erzwingungshaft angeordnet wurde, m.E. nicht.