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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

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  1. #11
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    Standard

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Dir gefällt wohl nicht, was da steht, weil es in Deinen Augen das Ansehen der Polizei beschädigt?
    Der Link wurde als Antwort auf Deine Frage gepostet, und da Du danach immer noch nachfragtest, wurde der Link ausführlich gepostet und nun bist Du offensichtlich noch immer nicht in der Lage, zu erkennen, wo Reul Fehler eingeräumt hat?
    Aber einfach mal versuchen, die Verbreitung der Information einzudämmen, nicht dass zu viele der Bürger die Wahrheit erfahren.
    Ich habe die Monitorsendung gesehen als sie im Fernsehen lief. Und auch nochmal das Verschriftlichte im Link gelesen. Was ich nicht lesen kann, ist den genauen Tathergang. Bis auf: "Zitat: "Als dem Jugendlichen die aufgesprühte Flüssigkeit über den Kopf lief, stand er auf, wischte sich mit einer Hand über den Kopf und wendete sich mit einem Schritt nach rechts."
    Also doch kein Angriff? Dennoch reagieren die Beamten laut Staatsanwaltschaft sofort und hart..."


    In einem aktuellen Interview beteuert Reul dann es gelte die Unschuldsvermutung und ob und welche Fehler gemacht wurden, müsse ermittelt werden.
    Ergo, nichts wirklich neues über die entscheidenden Momente vor der Schussabgabe.

    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Das Gericht kann Erzwingungshaft anordnen, wenn die Geldbuße nicht gezahlt wird und der Betroffene nicht erklärt, warum er nicht zahlen kann.

    Daraus schließe, ich dass, wenn er es schlüssig erklärt, er nicht in den "Knast" geht.

    Der Betroffene kann die Vollstreckung der Erzwingungshaft jederzeit abwenden oder beenden, indem er den geforderten Geldbetrag bezahlt. Der Vollzug der Haft befreit jedoch nicht von der Zahlungspflicht. Die Erzwingungshaft ist ein Zwangsmittel, das dazu dienen soll, den Willen des betroffenen Menschen zu brechen.

    D.h. wenn einer nicht zahlen kann, kann man seine Zahlung nicht erzwingen.
    Im Gegensatz dazu kommt ein Schwarzfahrer wohl auch dann in den "Knast", wenn er nicht zahlen kann, und er kann von Kensei korrekt, aber nicht nur meines Erachtens übertrieben, als "Straftäter" bezeichnet werden.
    Das geht bei einem, gegen den Erzwingungshaft angeordnet wurde, m.E. nicht.
    Mein Beitrag bezog sich auf Matsches Aussage, dass man bei Owis nicht ins Gefängnis käme, weil das nicht verhältnismässig wäre. Was ja nachweislich Quatsch ist.


    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    kann, aber da müssen eben weitere Qualifikationsmerkmale dazu kommen.
    Das reine "nicht Zahlen einer Leistung" reicht nicht aus...
    Welche Merkmale wären das denn? Im Restaurant scheint es ja so zu sein. Bestelle ich Essen, mit dem Vorsatz nicht zu bezahlen, ist das Betrug.

    Ich sehe das wie FireFlea. Jemandem der das dritte Mal schwarzfährt, kann man schonmal Betrugsabsichten unterstellen. Es scheint ja wohl auch gängige Praxis zu sein, dass das Erschleichen von Leistungen beim ersten Mal nicht gleich zur Anzeige gebracht wird. Wiederholte Vergehen dann schon.
    Geändert von Kensei (21-09-2022 um 16:22 Uhr)

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