Das ein Haftrichter einen Haftbehl erlässt, bedarf es einiger Voraussetzugen wie z.B. drigender Tatverdacht, Verhältnismäßigkeit ist gegeben usw.. Ein Haftbefehl sagt übrigens noch nicht über die Schuld aus, die wird ja vorm Gericht geklärt. Das die Polizisten sich vielleicht nicht korrekt verhalten haben, ändert nix an dem Haftbefehl, welcher vollstreckt wird.