
Zitat von
Steinbock
Das ein Haftrichter einen Haftbehl erlässt, bedarf es einiger Voraussetzugen wie z.B. drigender Tatverdacht, Verhältnismäßigkeit ist gegeben usw.. Ein Haftbefehl sagt übrigens noch nicht über die Schuld aus, die wird ja vorm Gericht geklärt. Das die Polizisten sich vielleicht nicht korrekt verhalten haben, ändert nix an dem Haftbefehl, welcher vollstreckt wird.
Trotzdem müssen sich auch die Beamten, welche einen HB vollstrecken an die jeweilige Situation anpassen.
Es gibt 2 Wege, die von Beamten gerne mal genommen werden.
1. Ich setze hoch an, bin dominant, gebe den Ton an, setzte die äußeren Markierungen in denen sich bewegt werden darf. Wenn der Beschuldigte sich darauf einläßt, sieht das eine Gegenwehr nicht wirklich was bringen würde, dann fährt man runter.
2. Ich setze tief an, und hoffe es sachlich zu klären. Muss aber gefasst sein zu eskalieren, wenn mein Gegenüber auch hochfährt.
Zu 1. Hatte ich vor einer Woche. Beschuldigter hatte zig Einträge KV, gef. KV, Widerstand, usw. Wurde morgens um 6:30 Uhr beim verlassen der Wohnung angesprochen, mit direkten Anweisungen, wo die Hände sind, was er zu tun hat, etc. Er ist allem nachgekommen. Körperliche ohne Besonderheiten, PKW ohne Besonderheiten, dann fuhr er auch runter. Danach haben wir uns ganz entspannt unterhalten. Was ihm weggenommen wurde, war ihm klar, die Erklärung dazu kam, er: Oh, dann haben sie mehr Ahnung als ich. WAr nach der ersten Anspannung tiefenentspannt.
Zu 2. Ist in meinem Bereich leider zu oft eskaliert. So dass der SB überfordert war und andere eingreifen mussten.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!