Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld.[...]
Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung
[Judikative] nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.

Wenn man natürlich meint, dass das "Nichtzahlen" selbst schon eine Straftat sei, wird man das nicht verstehen können....
Natürlich kann das eine Straftat sein, wurde doch hier schon mehrfach klar umrissen. Wenn jemand ganz bewusst in der vorherigen Absicht nicht zu zahlen in die Bahn einsteigt, ist das eine Art Betrug, oder nicht? Ich sehe jedenfalls keinen großen Unterschied zu jemandem, der wie im Link genannt ein Bier bestellt in der vorherigen Absicht, nicht zu zahlen.

Das Menschen nicht aus Armut Schwarzfahren oder Lebensmittel stehlen müssen sollten, ist etwas anderes.