Schwarzfahren sollte nicht weiter bestraft werden. Es ist in der Substanz nur das Nichtzahlen einer Schuld.[...]
Das Unrecht des bloßen Schwarzfahrens ohne Zugangserschleichung rechtfertigt weder eine Verfolgung als Straftat noch eine solche als Ordnungswidrigkeit. Wenn das die Rechtsprechung [Judikative] nicht einsieht, muss der Gesetzgeber es ihr ins Strafgesetzbuch schreiben.
Wenn man natürlich meint, dass das "Nichtzahlen" selbst schon eine Straftat sei, wird man das nicht verstehen können....