Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
Dazu muss die Leistung aber erschlichen werden.
Nichtzahlen von Leistungen ist keine Straftat.

Was aber, wenn beim Opernbesuch der Zugangskontrolleur fehlt und der Gast trotzdem durchs Fenster krabbelt? Oder noch besser: wenn beim U-Bahnfahren weder Kontrolleur noch Klofenster vorhanden sind, sondern nur ein Schild: "Einsteigen und Befördertwerden kostet 4.00 Euro"? Dann steigen alle ein und werden befördert. Viele haben bezahlt, manche nicht, was nicht an sich schon eine strafbare Handlung ist, seit 1869 in Deutschland das Schuldgefängnis abgeschafft wurde
Na offensichtlich schon, darum geht's ja hier in der Diskussion. Und ich persönlich halte das auch grundsätzlich für richtig. Wie geschrieben, jemand stellt eine Leistung, Ware oder Arbeitskraft zur Verfügung. Zahle ich nicht, schädige ich die Person oder das Unternehmen, egal ob da ein menschlicher Einlasser, Automat oder sonstwas ist.

Dass jemand, der grundlegende existenzielle Bedürfnisse nicht erfüllen kann, nicht durch Armut zu solchen Normübertretungen (egal ob Straftat oder Ordnungswidrigkeit) gezwungen werden sollte, sehe ich im Übrigen genau so, dafür sollten Lösungen geschaffen werden, wie ein Sozialticket oder was auch immer.

Vom Grundsatz her ist Schwarzfahren aber für mich nichts anderes als Ladendiebstahl etc.