Und ich hatte darauf geantwortet:
Wobei auch hier der erste Abschnitt falsch ist. Man kann eben nicht „viel“ im Sinne von „irgendwas“ vor Gericht zeigen, sondern nur das, was vorher vom Gericht als Beweis zugelassen wurde. Und wenn es zugelassen wurde, hat auch kein Anwalt noch irgendwas zu lachen dabei.