Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
ob nur bewegte oder auch Angriff und und und .
Sofern er ein Messer in der Hand hat und sich im näheren Bereich auf die Beamten zubewegt ist es auch in Ordnung zu schießen. Ein bevorstehender Angriff reicht aus. Und da gilt dann auch, ob der Schütze von einem Angriff ausgehen kann und nicht die wirklich Intention der Person mit dem Messer.

Zitat Zitat von Cam67 Beitrag anzeigen
Und darauf das psychisch krank sein nicht automatisch zum Abschuss freigibt ,...


All die Punkte jetzt weglassen und einfach nur auf das Psychische verweisen , ist da schon ein wenig Dünne
Da stimme ich dir zu.