
Zitat von
OliverT
Sofern er ein Messer in der Hand hat und sich im näheren Bereich auf die Beamten zubewegt ist es auch in Ordnung zu schießen. Ein bevorstehender Angriff reicht aus. Und da gilt dann auch, ob der Schütze von einem Angriff ausgehen kann und nicht die wirklich Intention der Person mit dem Messer.
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Ist mir alles klar. Klar ist mir nicht , wieso bei soviel Anwesenden immer noch nicht klar , wie es denn nun wirklich abgelaufen ist . Aber ich bleibe offen für neue Informationen ...
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)