ja, wenn es "machbar" ist, ohne, dass es ne halbe ewigkeit dauert oder man sich selbst dabei verletzt, gilt jedes zweihandmesser als einhandmesser. das ist schon mal sicher.
du kannst aber jedes zweihandmesser aufgeklappt in einer scheide mit dir führen. es ist und bleibt das messer, das es ist. stutzig werden und argwöhnisch - ja. juristische grundlage für ne strafe - nein (sonst wären festehende messer unter 12 cm klinge ja auch nicht "führbar". die sind ja quasi dauerhaft "aufgeklappt und verriegelt" und stecken in ner scheide).