Das sollte jeder gesehen haben - falls man mal versehentlich den Weg von Banger versperrt und der aus vermeintlicher Notwehr Schellen verteilen will:
Wenn dann richtig cool:
https://www.facebook.com/watch/?v=1785630391673839
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Ah, Achtundvierziger, keine Achtundsechziger?
Da hat es mit "den Staat in die Knie zwingen" aber auch nicht so richtig geklappt?
Zwei Tage vor der endgültigen militärischen Niederschlagung der Revolution konnte er [Carl Schurz] aus der von Bundestruppen eingeschlossenen Festung Rastatt entkommen und sich ins Exil absetzen.
Anders als sein Freund Gustav von Struve betrachtete Hecker die deutsche Revolution nach der Niederlage bei Kandern als gescheitert.
Don't armwrestle the chimp.
Ich schmeiß mich weg: während die Frau fast einen grinsend Eindruck macht, nachdem der Polizist die Hand löst, markiert ihr männlicher Sitznachbar den Gefolterten.
Ich kann diese Leuter nicht ernst nehmen. Sind offenbar auch zu doof oder zu bequem Aktionen zu konzipieren, die die Leute mitnehmen.
Lieber auf der Straße sitzen oder Gemälde beschmutzen..."Cool"
https://www.focus.de/regional/nieder...168012949.html
Wenn die sich irgendwo festkleben, wo sie keinen unmittelbar behindern, bspw. in einem Museum oder bei Porsche, einfach mal so lange angeklebt lassen, bis die Hosen bis oben hin vollgeschissen sind, dann passiert das nicht nochmalDie festgeklebten Aktivisten beklagten, dass in der Autostadt am Donnerstagabend sowohl Licht, als auch Heizung abgestellt wurden. Zudem verlangten sie Gefäße, damit sie an Ort und Stelle ihre Notdurft verrichten können.![]()
Du müsstest wie immer alles lesen und nicht nur Versatzstücke. Ich hatte etwas mehr dazu geschrieben als den von dir zitierten Abschnitt.
Kleiner Leseauftrag für dich:
https://www.lto.de/recht/hintergruen...mlungsfreheit/...Zwar ist es richtig, ...auf die grundsätzliche Strafbarkeit der Nötigung hinzuweisen...
Entscheidend ist aber, dass die Nötigung als der zentrale Tatbestand bei einer Blockade in den meisten Fällen im Ergebnis nicht rechtswidrig ist und damit straflos bleibt – sofern man sich streng an den Vorgaben aus Karlsruhe orientiert. Der Beschluss von 2011 formuliert unter der Randnummer 32 zunächst, dass Blockaden unter den Versammlungsbegriff des Art. 8 Grundgesetz (GG) fallen. Denn rein geistig müssen Demos nicht sein – es geht gerade auch um physische Präsenz, das "Bezeugen" durch den Körpereinsatz.
Anschließend stellt das BVerfG fest, dass Blockaden auch in aller Regel friedlich sind – unbeschadet der Tatsache, auf Störung angelegt zu sein. Unfriedlich sind nämlich nur Versammlungen, die als Ganze auf physische, aggressive Gewalt abzielen, auf "Gewalttätigkeiten", nicht bloße "Behinderungen". Dass Rettungsfahrzeuge, wie berichtet, im Einzelfall nicht mehr durchkommen konnten, ist durchaus ein politisches und moralisches Problem einzelner Autobahnblockaden gewesen, ändert aber nichts an ihrer juridischen Friedlichkeit...
https://www.schumacherlaw.com/strafr...ssenblockaden/...Fazit
Die Demonstrationsfreiheit schützt grundsätzlich auch Blockaden im Straßenverkehr. Für eine Strafbarkeit der Demonstrierenden kommt es somit auf die Umstände des Einzelfalls an...
dazu auch:
https://www.bundesverfassungsgericht...bvr038805.html
Letztendlich bemerkte ich ja auch dazu:
Geändert von Kensei (05-11-2022 um 09:05 Uhr)
Müsste das Abstellen von Licht und Heizung nicht ganz in ihrem Sinne sein?
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