Nö. In den Artikeln stand z.B., dass er auf Englisch, Spanisch und Französisch angesprochen wurde, das Messerfallen zu lassen.
Stand jetzt:
Das die unrechtmäßig angefertigten Aufnahmen unverzüglich zu löschen sind, ergibt sich meine ich aus der DSGVO. Da können sich dann auch staatliche Stellen nicht so einfach drüber hinwegsetzen.(5) Die Aufzeichnung personenbezogener Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, ist unzulässig. Der Aufzeichnungsvorgang ist unverzüglich zu unterbrechen, sofern sich während der Aufzeichnung tatsächliche Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Daten, die dem Kernbereich privater Lebensgestaltung zuzurechnen sind, erfasst werden. Aufzeichnungen über solche Äußerungen und Handlungen sind unverzüglich zu löschen.
Damit die ganze Sache aber Sinn macht sollten alle erlaubten Aufnahmen wenigstens ein paar Wochen gespeichert werden, da es ja sein kann, dass sich jemand erst ein paar Tage oder Wochen später über eine bestimmte Maßnahme oder das Verhalten eines Polizisten beschwert. Wenn jetzt zum Beispiel die Polizei einen Ausländer an einem Kriminalitäts-Hotspot oder in einer Waffenverbotszone kontrolliert und nichts findet, landet das nicht in den Akten. Es gäbe also von Seiten der Polizei keinen Grund die Aufnahmen aufzubewahren. Jetzt fühlte der Ausländer sich aber diskriminiert und erfährt erst später, dass er sich darüber beschweren kann, traut sich erst nicht, hält es für sinnlos oder warum auch immer er sich erst ein, zwei Wochen später beschweren sollte. Wurden die Aufnahmen jetzt aber direkt gelöscht, so sind wir am gleichen Punkt wie jetzt.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Woher hast du das denn? Meines Wissens war nur umstritten, in welcher Sprache die Ansprache erfolgte.
Das war hier von Anfang an der Status, nur versuchst dich immer daraus zu konstruieren. Beispiel: https://www.spiegel.de/panorama/tote...5-6710243255fd
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Meine Erinnerung, welche vielleicht auch trügerisch sein könnte, ist auch, dass der Jugendliche, laut Presse, zumindest nicht auf französisch angesprochen wurde..
Geändert von Gast (14-11-2022 um 17:07 Uhr)
Naja, jetzt mal ohne Schaiss, "normale" Polizeitaktik ist doch, laut brüllend("MESSER WEG, POLIZEI") den Innenhof zu stürmen...
Nix mit Ansprache auf spanisch, englisch, suaheli..
Wer glaubt den sowas..?
Ansprache auf deutsch, oder englisch kann ich mir auch noch vorstellen, aber französisch, oder spanisch halte ich für eine reine Schutzbehauptung..
In Dortmund...!
Ja, nee, ist klar...
Bewiesen ist das aber natürlich nicht..!
Geändert von Gast (14-11-2022 um 19:33 Uhr)
Die Argumentation wird immer ausgefeilter . jetzt gehts schon garnicht mehr darum , was eigentlich wirklich passiert ist . man argumentiert einfach . "was sollen die denn sonst gesagt haben " ^^
Da kann man doch gleich das ganze Geschehen passend und komplett abbilden. Also der Junge ist dann wirklich mit gezücktern Messer auf die Beamten los. Was soll er denn sonst gemacht haben ? ^^
Wenn es stimmt das der erstmal in der Ecke kauerte mit dem Messer auf seinen Bauch gerichtet , da könnte Pfeffern duraus eskalierend wirken . Tasern in solchen Situationen klang nach den letzten Links nicht grad als erste Empfehlung , könnte natürlich auch eskalierend wirken . Wenn der dann aufsteht , um sich das Spray aus dem Gesicht zu wischen , kann das natürlich ebenfalls eskalierend interpretiert werden, ist aber eben eine Folge der Pfefferaktion vorher , usw.
Wie war die Frage gleich nochmal ?
Die verstehen sehr wenig , die nur das verstehen , was sich erklären lässt. ( Marie v. Ebner-Eschenbach)
Es ging darum, dass jemand die Aufnahmen sichten müsste um zu entscheiden, was gelöscht werden muss und was gespeichert bleiben kann.
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