
Zitat von
Tomcat
Laut den Berichten hatte der Betreuer der Einrichtung bereits erfolglos versucht, den 16jährigen anzusprechen. Das war der "Zeuge", der die Polizei gerufen hat.
Wenn die Polizisten also die Info erhalten "psychisch auffällige Person reagiert nicht auf die Ansprache durch Betreuer", dann versuchen sie es selbst nochmal. Wenn sie dann feststellen, dass derjenige keinerlei Reaktion zeigt, also weder den Kopf hebt, noch irgendwas sagt oder irgendwie eine Reaktion auf die Ansprache zeigt, dann ist die Sprachbarriere nicht das Problem.
Wieso sollte er jetzt auf einmal spanisch können? Im Ernst, vielleicht hätten sie den Betreuer mal fragen sollen welche Sprache der Patient spricht?

Zitat von
Tomcat
Anschließend stellt sich halt die Frage, welches polizeiliche Vorgehen in solchen Situationen vorgesehen ist. Eine mit einem Messer bewaffnete Person sitzt da und reagiert nicht auf Ansprache. Was sollen die Polizisten tun? Einfach abwarten? Wie lange? Oder die Person so entwaffnen, dass niemand - auch der Bewaffnete selbst - in Gefahr gerät?
Wenn Dir eine Möglichkeit einfällt, eine verwirrte Person mit Messer gefahrlos zu entwaffnen - immer her damit.
Tja so ein mancatcher wäre hier wirklich die innvollste Lösung gewesen. Gut, hatten sie nicht. Vielleicht nen breiten Besen besorgen, um so ein Gerät zu emulieren und den Patient damit auf den Boden pinnen. Dann Beruhigungsmittel? Oder direkt wie im Zoo mit Blasrohr. Da wird ein Tiger ja auch nicht erschossen statt den zu behandeln. Ist jetzt natürlich hintheoretisiert, aber so wie es lief hätte ich mich an seiner Stelle bedroht gefühlt. Da kann man schon aus Angst auf Gegenangriff schalten, so wie eine in die Ecke getriebene Maus halt auch mal ner Katze in die Nase beißt.
Geändert von Tyrdal (15-11-2022 um 12:29 Uhr)
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