Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Das ist korrekt. Bei den privaten Krankenversicherungen sind auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle über § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen MB/KK ausgeschlossen.
Danke für die Nennung der Quellen.
Offenbar sind im Mustervertrag für PKV auch Leistungen

für solche Krankheiten einschließlich ihrer Folgen sowie für Folgen von Unfällen und für Todesfälle, die durch Kriegsereignisse verursacht [...] sind

ausgenommen.
naja, wundert mich bei profitorientierten Privatversicherungen nicht wirklich. Eher dass die für die Folgen von misslungen Suiziden aufkommen.

Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann sie dich - wie Oliver T. richtig erwähnt - "in angemessener Weise" an den Kosten beteiligen und das Krankentagegeld ganz oder teilweise verweigern (§ 52 SGB V). Wobei der Begriff "angemessen" nicht zu unterschätzen ist.
ist aber kein strikter Ausschluss und da steht auch was von "Krankheiten". Sind Verletzungen im SGB unter Krankheiten eingeordnet?

Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Entscheidend ist jedoch, dass sich beide Versicherungen bei Suizidversuchen nicht auf diese Regelungen beziehen, weil ein Suizidversuch eben als "Erkrankung" betrachtet wird.
Rauchen auch? Damit führt man IMO nicht ganz unwahrscheinliche Folgeerkrankungen ja durchaus mit bedingtem Vorsatz herbei.

Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Damit habe ich nur Kenseis Frage beantwortet, ob eine Person mit Selbstmordgedanken oder Selbstmordabsichten geistig gesund sein kann - in dem Sinne hat er also recht.
Wie kann man mit einer Frage recht haben?
Implizit hat Kensei mit seiner (Gegen-)Frage unterstellt, dass man aus einem Suizid eine psychische Erkrankung ableiten könne.
Das scheinst Du ja nicht so eindeutig zu sehen:

Zitat Zitat von Tomcat Beitrag anzeigen
Ob "nicht gesund" und "krank" unterschiedliche Begriffe sind, muss jeder selbst entscheiden. Auch wenn jemand mit Suizidabsichten geistig nicht gesund ist, würde ich ihn nicht als geisteskrank bezeichnen.

ich hab nachgelesen: ursprünglich ging es Kensei nach meinem Eindruck ja darum, eine
psychische Erkrankung als gleichwertig in der Fähigkeit darzustellen, das Schmerzempfinden und damit die Wirkung von Pefferspray und Taser herabzusetzten, wie Drogen und Alkohol:

Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
Und dass der psychisch krank war spielt keine Rolle mehr, oder wie? Keine Drogen, kein Alkohol, DAS WAR MORD!…