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Will ich nicht.
Interessant finde ich in unserem Kontext die Gleichstellung bei den Folgewirkungen. Wenn ich nun also ein schweres Trauma einer seelischen Störungen zurechnen könnte, kann das zumindest juristisch gesehen die gleichen Folgen implizieren, wie bei einer psychischen Erkrankung.
Folgen für wen?
Für den sich gegen einen Traumatisierten Verteidigenden?
Falls der Traumatisierte aufgrund seines Traumas schuldlos angreift, ist das Notwehrrecht wohl stark eingeschränkt.

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Womit nun immer noch die Frage aussteht, ob jemand psychisch gesund sein kann, der sich mit Selbstmordabsichten trägt. Ich sage nein, in Anlehnung an die Definition der WHO.
die Frage ist für unsere Diskussion belanglos, da jemand, der nach der Definition der WHO nicht psychisch gesund ist, ja nicht zwingend psychisch krank ist.

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Ansonsten reicht mir der Punkt, dass bei 90% der Menschen mit Suizidabsichten eine psychische Erkrankung vorliegt.
Wo nimmst Du das jetzt her?
Ich habe zitiert, dass 90% der Leute, die an Suizid versterben, an einer psychischen Krankheit litten.
Nur weil man Absichten hat, heißt das nicht, dass man das versucht und dann auch noch erfolgreich.

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Die Frage steht immer noch im Raum, ob von einem stark traumatisierten Menschen auch eine Fremdgefährdung ausgehen kann.
Das habe ich nie bestritten.
Das heißt aber nicht, dass man Traumatisierte vorsorglich abknallen darf.

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Ja. Zumindest wenn es nur seitens der Beschuldigten geäußert wurde. Die können ja viel sagen.
Seit die beschuldigt sind, sagen die gar nichts mehr.
Aber gut. Es gibt also keine vertrauenswürdige Zeugenaussage, dass da zum Weglegen des Messers aufgefordert wurde und der Tonmittschnitt hat das auch nicht ergeben.

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Das musst du wohl die Journalisten oder Presseabteilung der Polizei fragen, warum die sich wie äußern.
Ich unterstelle mal der Presseabteilung der Polizei dass die sich möglichst so ausdrücken, dass der Image-Schaden der Polizei minimiert sind.

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Interessant wäre jetzt noch von dir zu erfahren, ob du davon ausgehst, dass von einem stark traumatisierten Menschen eine Gefährdung für andere ausgehen kann.
hab ich wie gesagt, nie bestritten.
Wenn der allerdings in einer Ecke am Boden sitzt und von 12 Polizeibeamten umstellt, dann ist die Gefährdungslage für andere wohl aktuell gering.

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Dann wären wir mal einen Schritt weiter.
in welche Richtung?