Folgen für wen?
Für den sich gegen einen Traumatisierten Verteidigenden?
Falls der Traumatisierte aufgrund seines Traumas schuldlos angreift, ist das Notwehrrecht wohl stark eingeschränkt.
die Frage ist für unsere Diskussion belanglos, da jemand, der nach der Definition der WHO nicht psychisch gesund ist, ja nicht zwingend psychisch krank ist.
Wo nimmst Du das jetzt her?
Ich habe zitiert, dass 90% der Leute, die an Suizid versterben, an einer psychischen Krankheit litten.
Nur weil man Absichten hat, heißt das nicht, dass man das versucht und dann auch noch erfolgreich.
Das habe ich nie bestritten.
Das heißt aber nicht, dass man Traumatisierte vorsorglich abknallen darf.
Seit die beschuldigt sind, sagen die gar nichts mehr.
Aber gut. Es gibt also keine vertrauenswürdige Zeugenaussage, dass da zum Weglegen des Messers aufgefordert wurde und der Tonmittschnitt hat das auch nicht ergeben.
Ich unterstelle mal der Presseabteilung der Polizei dass die sich möglichst so ausdrücken, dass der Image-Schaden der Polizei minimiert sind.
hab ich wie gesagt, nie bestritten.
Wenn der allerdings in einer Ecke am Boden sitzt und von 12 Polizeibeamten umstellt, dann ist die Gefährdungslage für andere wohl aktuell gering.
in welche Richtung?





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