Don't armwrestle the chimp.
Ganz ist die Krankenkasse glaube ich nicht raus, aber sie kann dich bei vorsätzlichem Selbstverschulden an den Kosten beteiligen und muss kein Krankengeld zahlen.
Geändert von OliverT (18-11-2022 um 09:05 Uhr)
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Das ist korrekt. Bei den privaten Krankenversicherungen sind auf Vorsatz beruhende Krankheiten und Unfälle über § 5 der Allgemeinen Versicherungsbedingungen MB/KK ausgeschlossen.
Bei den gesetzlichen Krankenversicherungen kann sie dich - wie Oliver T. richtig erwähnt - "in angemessener Weise" an den Kosten beteiligen und das Krankentagegeld ganz oder teilweise verweigern (§ 52 SGB V). Wobei der Begriff "angemessen" nicht zu unterschätzen ist.
Entscheidend ist jedoch, dass sich beide Versicherungen bei Suizidversuchen nicht auf diese Regelungen beziehen, weil ein Suizidversuch eben als "Erkrankung" betrachtet wird. Damit habe ich nur Kenseis Frage beantwortet, ob eine Person mit Selbstmordgedanken oder Selbstmordabsichten geistig gesund sein kann - in dem Sinne hat er also recht.
Ob "nicht gesund" und "krank" unterschiedliche Begriffe sind, muss jeder selbst entscheiden. Auch wenn jemand mit Suizidabsichten geistig nicht gesund ist, würde ich ihn nicht als geisteskrank bezeichnen.
Das wäre eben zu klären. Dazu, was in so einer Situation für Polizeibeamte gilt. Die können sich in so einer Lage nämlich nicht wie Otto-Normal-Bürger einfach entziehen
Schrieb ich nirgendwo und hab ich auch nicht gefordert.
Zunächst galt ja nur der Schütze als Beschuldigter. Aber ja, das wäre mein Standpunkt. Ansonsten, so meine ich, würde man explizit lesen, das nachweislich nicht zum Ablegen des Messers aufgefordert wurde. Ich war bei den Ermittlungen aber auch nicht dabei.
Ich denke nicht, dass der von 12 Beamten umstellt war. Vielleicht von zweien oder dreien. Der Rest wird Abstand gehalten haben, vielleicht auch Ausgänge und mögliche Fluchtwege versperrt etc.
Von meiner Warte her? Mal herauszuarbeiten, ob in deiner Gedankenwelt überhaupt ein Szenario existiert, nach dem die Polizeibeamten rechtmäßig gehandelt haben könnten.
Geändert von Kensei (18-11-2022 um 14:54 Uhr)
habe gerade in papier gelesen, dass zumindest ein taser 0,7sek vor der MP abgefeuert wurde.
wohl nach auswertung eines akustischen mitschnittes berechnet.
Nicht der Taser wurde 0,7sec vor der MP ausgelöst, sondern die MP hat 0.7sec nach dem Taser gefeuert..
Für mich ist das Thema auch langsam gegessen, Salve, oder Einzelschuss ist für diesen Fall unerheblich.
Der Einsatzleiter hat, m.M.n. taktisch sehr unklug gehandelt, statt auf Konversation, hat er eben auf Zwang(Pepper,Taser)gesetzt, obwohl der Hof an zwei Türen einfach abgeriegelt werden konnte(also Fremdgefährdung nahezu ausgeschlossen).
Man hätte den Hof voll einfach abriegeln können(ein Rundbogentor und ein eisernes "Gartentor"-->Maps) und dann hinter dem Zaun stehend, von mir aus auch mit MP gesichert, mit Mouhamed sprechen können..
Stundenlang...
https://www.bild.de/regional/ruhrgeb...3518.bild.html
Fotos vom Ort...
Das ist jetzt leider wieder solch ein Beitrag von dir, mit dem du dir mMn. selbst ins Bein schießt.
Ich möchte dir auch erklären warum:
Man hätte einfach abriegeln können, zumindest behauptest du das mit ner absoluten Sicherheit, weil du ein Bild auf google gesehen hast. Weißt du, ob man das Rundbogentor und/oder das Gartentor überhaupt bewegen konnte? Und wenn ja, wie konnte man es so sichern, dass ein sich davonbewegen unmöglich war?
Oder waren ggf. noch andere Schaulustige oder der Betreuer mit in der Zone und man hätte die mit einschließen sollen?
Wie hätte man dann aus der Distanz ggf. einen Angriff auf diese Dritte oder den Suizidversuch verhindern können?
Könnte bei einem Suizidversuch ein Pfeffereinsatz oder Tasereinsatz den Suizid ggf. stoppen und man wäre ggf. schnell an der Person gewesen,um 1. Hilfe zu leisten?
All das kann niemand beantworten der nicht mit dabei war oder alle Fakten und Schilderungen kennt.
Dementsprechend würde ich mich persönlich mit solchen Behauptungen zurück halten.
Als Theorie hätte man das ganze aufwerfen können, aber nicht als Behauptung.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Ich sehe ein Gartentor auf dem obersten Bild, das Geschehene scheint aber auf der offenen Straße, Anhand der Nummernhütchen gefolgert, geschehen zu sein.
Ich sehe ganz unten eine Tordurchfahrt (dein Rundbogentor?) wo ein weißer Volvo vor parkt. Aber da sehe ich nicht, dass sich dort ein Tor befindet.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Also die kleine Tordurchfahrt halte ich dir mit nem Gummiknüppel..
Bleib noch der "Gartenzaun", wo ja scheinbar das Geschehen stattgefunden hat und laut Zeugenaussagen stand der MP5 Schütze ja "hinterm" Zaun, also auf dem Bürgersteig, während seine Kollegen ja offensichtlich im Kirchhof waren(wieviele, weiß ich nicht, danke Oli..) und sich in den "Messerbereich(" m minus sieben") vorgewagt haben..?
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