Will ich nicht. Interessant finde ich in unserem Kontext die Gleichstellung bei den Folgewirkungen. Wenn ich nun also ein schweres Trauma einer seelischen Störungen zurechnen könnte, kann das zumindest juristisch gesehen die gleichen Folgen implizieren, wie bei einer psychischen Erkrankung.
Es gibt in der Medizin ja seit eh und je die Debatte darüber, was genau "Gesundheit" ist. Ich meine aber, dass es mittlerweile Konsens ist, dass Gesundheit als mehr als die bloße Abwesenheit von Krankheit verstanden werden muss. Von daher ist mir deine Definition zu unterkomplex.
Womit nun immer noch die Frage aussteht, ob jemand psychisch gesund sein kann, der sich mit Selbstmordabsichten trägt. Ich sage nein, in Anlehnung an die Definition der WHO.
Es geht darum, dass eine Gefährdung ausgehen kann, nicht das sie ausgehen muss.
Ansonsten reicht mir der Punkt, dass bei 90% der Menschen mit Suizidabsichten eine psychische Erkrankung vorliegt.
Die Frage steht immer noch im Raum, ob von einem stark traumatisierten Menschen auch eine Fremdgefährdung ausgehen kann. In Anbetracht dessen, dass traumatische Erlebnisse sich nicht nur in Angststörungen niederschlagen können, sondern auch in Aggressionen, halte ich das bis auf Weiteres für möglich.
Ja. Zumindest wenn es nur seitens der Beschuldigten geäußert wurde. Die können ja viel sagen.
Das musst du wohl die Journalisten oder Presseabteilung der Polizei fragen, warum die sich wie äußern.
Die Frage ist doch, was die in unserem Kontext gesagt haben sollen. Solange bis das genau rekonstruiert ist, halte ich eine Aufforderung sich zu beruhigen, das Messer wegzulegen usw., für am naheliegendsten.
Interessant wäre jetzt noch von dir zu erfahren, ob du davon ausgehst, dass von einem stark traumatisierten Menschen eine Gefährdung für andere ausgehen kann. Dann wären wir mal einen Schritt weiter.






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