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Thema: Polizeieinsatz in Dortmund - MP-Einsatz

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  1. #11
    Registrierungsdatum
    04.11.2017
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    Standard

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Welches "Fehlverhalten"? Ist da schon irgendwas abschließend erwiesen?
    Falschaussagen?
    Oder wie kommt es, dass die Staatsanwaltschaft bzw. Reul den die erste Darstellung revidieren musste.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Und wenn jemand schwer oder stark traumatisiert ist, kann von dem keine Fremdgefährdung ausgehen? Warum nicht?
    das habe ich nicht gemeint, sondern andere psychische Erkrankungen oder Belastungen, die zum Suizid führen können.
    Ein Cousin von mir hat sich im Wald aufgehängt, der hat damit keinen unmittelbar fremd gefährdet.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Eine eventuelle Mitschuld, die der Senegalese selbst an seinem Tod trägt.
    Ich will eine Mitschuld verschleiern, in dem ich die Behauptung einer psychischen Erkrankung hinterfrage?
    Frag mal das nächste Mal im Gericht einen Volljuristen, wie sich eine psychische Erkrankung auf die Schuldfrage auswirkt.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Generell, mögliche, die Polizeibeamten entlastende Fakten.
    und dann frag gleich noch, wie sich eine psychische Erkrankung oder Ausnahmesituation auf das Notwehrrecht auswirken können.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Warum antwortest du nicht auf meine Fragen, sondern stellst mir zwei Gegenfragen?
    Nochmal, ich hatte dich gefragt, ob jemand eine gesunde Psyche haben und gleichzeitig Suizidabsichten hegen kann?
    Und ich hatte geantwortet, es käme auf die Definition von gesunder Psyche an.
    Wenn Dir das zu kompliziert ist: Ja, das geht.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Dazu hatte ich dir auf dein Nachfragen eine Definition von > gesunder Psyche < der WHO aus 2019 präsentiert.
    und ich habe Dir implizit zu verstehen gegeben, dass ich das für eine schwachsinnige Definition halte.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Kennst du eine andere, die beides zusammen zuläßt? Also psychisch gesund zu sein und sich gleichzeitig mit Selbstmordabsichten zu tragen?
    Die Abwesenheit einer psychischen Erkrankung.

    Die Mehrheit der Menschen, die durch Suizid versterben, haben an einer psychiatrischen Erkrankung gelitten (90 %), am häufigsten an einer Depression (> 50 %). Daneben sind Schizophrenie und Suchterkrankungen ebenfalls mit einem erhöhten Suizidrisiko verbunden.

    https://www.deutsche-depressionshilf.../suizidalitaet

    Da schließe ich, dass 10% nicht an einer psychischen Erkrankung litten.
    Und das sind ja nur die erfolgreichen. Da kommt ja wahrscheinlich noch ein Vielfaches an Versuchen drauf oder einfach Gedanken, ohne es zu versuchen.
    Ich hatte auch schon solche Gedanken und wähnte mich dennoch psychisch gesund.


    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Gelesen hatte ich das. Und? Wo steht da, dass erwiesen ist, dass die Polizisten ihn nicht aufgefordert hätten das Messer wegzulegen? Das ist wohl eher deine/eure Deutung. Keine Ahnung, was die mit meiner Lesekompetenz zu tun haben soll.
    Wenn bei dir eingebrochen wird und die Polizei den Täter nicht ermitteln kann, gibt es dann keinen Täter? Oder wurde bei dir dann vielleicht gar nicht eingebrochen?
    Wenn da 12+ Zeugen während des angeblichen Einbruchs vor Ort waren, und es wird gesagt, die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass da eingebrochen wurde, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass da nicht eingebrochen wurde.
    Insbesondere wenn es zum Vorteil von zwölf der Zeugen gereichen würde, dass das eingebrochen wurde.

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Ermittlungen haben es nicht ergeben, heißt, es konnte nicht erwiesen werden. Nicht, dass es nicht stattgefunden hat. Die Polizisten sagen, sie hätten ihn aufgefordert. Augenscheinlich gibt es keinen unabhängigen Zeugen, der das bestätigt.
    Du willst mir erzählen, dass, wenn 12 Polizisten übereinstimmend sagen, das spätere Opfer wäre zum Weglegen des Messers aufgefordert worden, dann sagt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass diese Aufforderung erfolgte, nur weil sich kein unabhängiger Zeuge findet, der das bestätigt?

    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Dann kann man nun vermuten, was die gesagt haben könnten. Deswegen fragte ich, was die Beamten denn gesagt haben sollen, außer er solle das Messer weg legen, vielleicht noch sich beruhigen usw.?
    Woher soll ich das denn wissen?
    Wenn ich spekulieren soll, vielleicht:
    "Das ist unser Land! Hasta la vista, baby...."?
    Geändert von Pansapiens (15-11-2022 um 21:47 Uhr)

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