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Geändert von Gast (15-11-2022 um 19:42 Uhr)
Falschaussagen?
Oder wie kommt es, dass die Staatsanwaltschaft bzw. Reul den die erste Darstellung revidieren musste.
das habe ich nicht gemeint, sondern andere psychische Erkrankungen oder Belastungen, die zum Suizid führen können.
Ein Cousin von mir hat sich im Wald aufgehängt, der hat damit keinen unmittelbar fremd gefährdet.
Ich will eine Mitschuld verschleiern, in dem ich die Behauptung einer psychischen Erkrankung hinterfrage?
Frag mal das nächste Mal im Gericht einen Volljuristen, wie sich eine psychische Erkrankung auf die Schuldfrage auswirkt.
und dann frag gleich noch, wie sich eine psychische Erkrankung oder Ausnahmesituation auf das Notwehrrecht auswirken können.
Und ich hatte geantwortet, es käme auf die Definition von gesunder Psyche an.
Wenn Dir das zu kompliziert ist: Ja, das geht.
und ich habe Dir implizit zu verstehen gegeben, dass ich das für eine schwachsinnige Definition halte.
Die Abwesenheit einer psychischen Erkrankung.
Die Mehrheit der Menschen, die durch Suizid versterben, haben an einer psychiatrischen Erkrankung gelitten (90 %), am häufigsten an einer Depression (> 50 %). Daneben sind Schizophrenie und Suchterkrankungen ebenfalls mit einem erhöhten Suizidrisiko verbunden.
https://www.deutsche-depressionshilf.../suizidalitaet
Da schließe ich, dass 10% nicht an einer psychischen Erkrankung litten.
Und das sind ja nur die erfolgreichen. Da kommt ja wahrscheinlich noch ein Vielfaches an Versuchen drauf oder einfach Gedanken, ohne es zu versuchen.
Ich hatte auch schon solche Gedanken und wähnte mich dennoch psychisch gesund.
Wenn da 12+ Zeugen während des angeblichen Einbruchs vor Ort waren, und es wird gesagt, die Ermittlungen haben nicht ergeben, dass da eingebrochen wurde, dann ist die Wahrscheinlichkeit groß, dass da nicht eingebrochen wurde.
Insbesondere wenn es zum Vorteil von zwölf der Zeugen gereichen würde, dass das eingebrochen wurde.
Du willst mir erzählen, dass, wenn 12 Polizisten übereinstimmend sagen, das spätere Opfer wäre zum Weglegen des Messers aufgefordert worden, dann sagt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen hätten nicht ergeben, dass diese Aufforderung erfolgte, nur weil sich kein unabhängiger Zeuge findet, der das bestätigt?
Woher soll ich das denn wissen?
Wenn ich spekulieren soll, vielleicht:
"Das ist unser Land! Hasta la vista, baby...."?
Geändert von Pansapiens (15-11-2022 um 20:47 Uhr)
Don't armwrestle the chimp.
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Nur mal so als Gedankenanstoß:
A) Einsatzlage, Streß, Hektik.
B) Betreuer hat vergessen zu sagen, welche Sprache der Betroffene spricht.
C) Ein Beamter vor Ort ist des spanisch mächtig und hat es auch damit probiert. (Eigene Erfahrung: polnisch, türkisch, russisch, spanisch ist in meinem direkten Arbeitsumfeld vorhanden, neben dem englischen)
Alles weitere ist gerade wieder mal Mutmaßung.
Mein Englisch ist zu schlecht. Ich löse das physikalisch!
Jetzt mal ernsthaft. Wer nicht auf die Idee kommt den Betreuer nach der Sprache zu fragen oder es mit ner kurzen Frage zu probieren, der ist nicht für den Job geeignet. Wie gesagt, ich spreche auch kein französisch aber wenn auf fronzä mit wui geantwortet wird ist das ein klares Indiz. Wenn der auf gar nix antwortet kommt man so halt nicht weiter, aber man hat es wenigstens sinnvoll versucht.
Geändert von Tyrdal (16-11-2022 um 07:58 Uhr)
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Du weißt nach wie vor nicht, was der Betreuer den Polizisten gesagt hat und wonach sie gefragt haben. Im Übrigen war es völlig korrekt, den Jungen auch auf Spanisch anzusprechen, denn:
"Der junge Mann sprach den Ermittlungen zufolge Französisch, Spanisch und eine afrikanische Sprache."
https://www1.wdr.de/nachrichten/land...stand-100.html
Du machst den gleichen Fehler wie so viele andere: Du versuchst, die Puzzlesteine zu einem bestimmten Bild zusammenzusetzen. Setz die Puzzlesteine besser zusammenzusetzen, wie sie passen. Und dann schau, welches Bild sich ergibt![]()
Ich kritisieren nicht, dass sie es auch auf spanisch probiert haben, sondern dass sie es wohl nicht französisch taten.
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Und wenn der Betreuer denen gesagt hat, dass er Französisch, Spanisch und eine afrikanische Sprache spricht und sie es deshalb mit spanisch probiert haben. Hätten sie, als er dann nicht reagiert hat, noch 1-2 Stunden auf einen Übersetzer warten sollen nur um ausschließen zu können, ob er auf die anderen Sprachen auch nicht reagiert? Der Betreuer hat die Polizei gerufen, weil er nicht mehr weiter kam. Jemand der für sowas eigentlich ausgebildet sein sollte. Jetzt hatten die Polizisten beim Eintreffen die Wahl zwischen abwarten und riskieren, dass er sich umbringt oder einzugreifen und zu riskieren, dass es eskaliert. Wenn ich in so einer Situation wäre und derjenige nicht auf eine Ansprache, in einer Sprache die er eigentlich versteht, reagiert, dann würde mein Bauchgefühl mir auch eher sagen, dass ich agieren sollte.
“Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
- Evolution
Kann man so sehen.
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Also wie kommt man denn auf die Idee, einen offensichtlich aus Afrika stammenden Jugendlichen auf Spanisch anzusprechen?
Außer in Äquatorial Guinea wird nirgendwo in Afrika Spanisch gesprochen.
Soviel Verständnis für Ethnien sollten Polizisten doch heute mitbringen, vor allem im Multikulti-Ruhrgebiet lebende und arbeitende.
Natürlich kann man nicht erwarten dass versteht dass er Senegalese ist, aber die ungefähre Herkunft kann man auch bei ein Erfahrung im Umgang mit afrikanisch stämmigen Menschen erraten.
Französisch wäre da sicher die erste Wahl, wobei auch nur die gebildeteren Schichten im Senegal die offizielle Amtssprache Sprechen oder verstehen.
Ein Dolmetscher wäre sicher eine gute Wahl gewesen, jemanden der Mandinka spricht (da hat man bei Senegalesen immerhin eine Trefferquote von 95%), sollte man doch noch auftreiben können.
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