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Thema: Energiesparen

  1. #316
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    Interessantes Statement:

    Richterlicher Widerstand

    Ein Amtsrichter verweigert einen Strafbefehl gegen eine Aktivistin der Letzten Generation – die Klimakrise rechtfertige Protest.

    (...) So hat ein Richter des Amtsgerichts Tiergarten einen Antrag der Staatsanwaltschaft für einen Strafbefehl abgeschmettert und sich dabei ausdrücklich auf die Klimakrise bezogen. In der Begründung des Beschlusses von Anfang Oktober, der der taz vorliegt, heißt es, die Klimakrise sei eine „objektiv dringliche Lage“ und „wissenschaftlich nicht zu bestreiten“. Bei einer Bewertung des Protestes sei das nur „mäßige politische Fortschreiten“ der Klimamaßnahmen zu berücksichtigen. Die Handlungen der Beschuldigten, die für dreieinhalb Stunden die Kreuzung am Frankfurter Tor blockiert haben soll, seien „nicht verwerflich“.

    Den Vorwurf des Widerstands verwarf er, weil sich an den Asphalt zu kleben keine Gewalt darstelle. Auch sei Po*li*zis*t:in*nen das Bepinseln einer Hand zuzumuten. Auch den Vorwurf der Nötigung verwarf er. Demonstrationen seien „lästig, aber für den demokratischen Rechtsstaat unerlässlich“. Unter anderem bewertet der Richter die Blockade als „nicht verwerflich“, da keine Rettungswege blockiert wurden und an der Kreuzung regelmäßig mit Staus zu rechnen sei. Auch betreffe das Anliegen der Aktivistin „alle Menschen, also auch die durch die Blockade betroffenen Fahrzeugführer“. (...)
    https://taz.de/Blockaden-der-Letzten...tion/!5890597/

  2. #317
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    Sehr trauriges Verhalten des Richters. Damit kann man ja alles rechtfertigen. Ist es denn überhaupt legal Gesetze einfach so zu ignorieren wenn es einem nicht passt?
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  3. #318
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    Rechtsauslegung sieht nur für Laien aus wie Ignoranz.

    Ich kann es nachvollziehen, wenngleich ich nicht alles was die "Kleber" so machen billigen würde.

    Da haben wir ja jetzt quasi zwei "Extreme";

    Einmal Bayern, mit harten Strafen und präventiven Verurteilungen, und auf der anderen Seite Berlin mit quasi Freisprüchen.
    Dürfte interessant werden, wohin die Rechtsprechung bzgl. Klimaproteste sich in Deutschland entwickelt.

  4. #319
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    Egal in welche Richtung sich die Rechtssprechung entwickelt, die Trottel werden sich bestätigt fühlen und weitermachen.
    “Das ist zwar peinlich, aber man darf ja wohl noch rumprobieren.”
    - Evolution

  5. #320
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    Was ja nicht falsch sein muss.

    Man könnte den Protesten auch begegnen, indem die Politik die Klimaziele mal vernünftig umsetzt, zu denen sie sich seit Jahren in irgendwelchen Erklärungen immer wieder verpflichtet.

    Die These vom Menschengemachten Klimawandel kam in meiner Jugend auf. Und ich bin mittlerweile auch schon deutlich jenseits der 30. Ich begrüße daher auch ausdrücklich die Urteilsbegründung, nach der das "mäßige politische Fortschreiten" bei den Klimamaßnahmen nicht ausreichend wäre, und der Protest daher auch als gerechtfertigt und "nicht verwerflich" zu betracht sei.

  6. #321
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Ist es denn überhaupt legal Gesetze einfach so zu ignorieren wenn es einem nicht passt?
    Da wurde kein Gesetz ignoriert, sondern ausgelegt.
    Wenn in einem Gesetz drin steht: "Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist."
    Dann ist der Auslegungsspielraum eben entsprechend groß.
    Siehe auch das hier schon andiskutierte Urteil des Bundesverfassungsgerichtes.

  7. #322
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Was ja nicht falsch sein muss.

    Man könnte den Protesten auch begegnen, indem die Politik die Klimaziele mal vernünftig umsetzt, zu denen sie sich seit Jahren in irgendwelchen Erklärungen immer wieder verpflichtet.
    1+
    Viele Grüße
    Thomas
    https://www.thiele-judo.de/portal/

    The reality is, you can say ANYTHING you want. You just have to be willing to face the consequences of your choice.

  8. #323
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    Zitat Zitat von Kensei Beitrag anzeigen
    Rechtsauslegung sieht nur für Laien aus wie Ignoranz.

    Ich kann es nachvollziehen, wenngleich ich nicht alles was die "Kleber" so machen billigen würde.
    Protestaktionen, die billigend den Tod oder permanenten Schaden von Unbeteiligten in Kauf nehmen sollten nicht zu Freisprüchen führen. Meine laienhafte Meinung. So wird Erpressung salonfähig gemacht.
    Geändert von Tyrdal (20-11-2022 um 11:15 Uhr)
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  9. #324
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    Protestaktionen, die billigend den Tod oder permanenten Schaden von Unbeteiligten in Kauf nehmen sollten nicht zu Freisprüchen führen. Mein laienhafte Meinung.
    Billigend in Kauf nehmen bedeutet, dass man es für wahrscheinlich hält und es einem egal ist.
    Sobald jemand mit der Einstellung "da wird schon nix passieren" an die Sache rangeht, steht Fahrlässigkeit im Raum.
    Ansonsten müssten alle Leute, die im Alkoholrausch einen tödlichen Unfall verursachen wegen Mordes (vorsätzliche Tötung mit gemeingefährlichem Mittel) angeklagt und verurteilt werden.
    Dergleichen ist mir bisher nur von Autobahnrasern bekannt und auch da ist der Nachweis des bedingten Vorsatzes tricky.

  10. #325
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Billigend in Kauf nehmen bedeutet, dass man es für wahrscheinlich hält und es einem egal ist.
    So ist es ja auch. Nachdem bereits der Fall mit dem Betonmischer öffentlich war wurde weitergemacht. Deshalb musste bspw. ein Spezialfahrzeug für Schlaganfälle 250m über den Bürgersteig und da zählt jede Sekunde. Also wer bei bewusstem Straßenblockieren nicht damit rechnet Rettungsfahrzeuge zu behindern ist echt schwer gestört.
    Geändert von Tyrdal (20-11-2022 um 11:25 Uhr)
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  11. #326
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    Zitat Zitat von Pansapiens Beitrag anzeigen
    Ansonsten müssten alle Leute, die im Alkoholrausch einen tödlichen Unfall verursachen wegen Mordes (vorsätzliche Tötung mit gemeingefährlichem Mittel) angeklagt und verurteilt werden.
    .
    Wäre vielleicht mal ein Zeichen, dass auch jemandem der sich vorsätzlich mit Alkohol oder Drogen zuknallt, die Verantwortung für sein daraus resultierenden Verhalten und auch für die Folgen nicht einfach wegen Unzurechnungsfähigkit aberkannt wird.

  12. #327
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    So ist es ja auch. Nachdem bereits der Fall mit dem Betonmischer öffentlich war wurde weitergemacht.
    Der von Dir zitierte Beschluss ist von Anfang Oktober, das war vor dem Fall mit dem Betonmischer.

  13. #328
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    Zitat Zitat von MGuzzi Beitrag anzeigen
    Wäre vielleicht mal ein Zeichen, dass auch jemandem der sich vorsätzlich mit Alkohol oder Drogen zuknallt, die Verantwortung für sein daraus resultierenden Verhalten und auch für die Folgen nicht einfach wegen Unzurechnungsfähigkit aberkannt wird.
    das ist wohl juristisch nicht so einfach.

    https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa

    dazu müsste man also nachweisen, dass der Autofahrer schon im nüchternen Zustand den Vorsatz hatte betrunken zu fahren und dabei in Kauf nahm, andere zu schädigen...



    in Deutschland gibt es immerhin §323a:

    (1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.

    In Zukunft könnte das Problem technisch gelöst werden. Gibt ja schon Autos, die merken, wenn der Fahrer müde ist.
    Geändert von Pansapiens (20-11-2022 um 11:46 Uhr)

  14. #329
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    Zitat Zitat von Tyrdal Beitrag anzeigen
    So ist es ja auch. Nachdem bereits der Fall mit dem Betonmischer öffentlich war wurde weitergemacht. Deshalb musste bspw. ein Spezialfahrzeug für Schlaganfälle 250m über den Bürgersteig und da zählt jede Sekunde. Also wer bei bewusstem Straßenblockieren nicht damit rechnet Rettungsfahrzeuge zu behindern ist echt schwer gestört.
    In dem konkreten Fall wurden explizit Rettungsgassen freigehalten.
    Das werden dann wohl letztlich Einzelfallentscheidungen sein, inwiefern durch die Blockaden eine Gefährdung Dritter erfolgt oder nicht.

  15. #330
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    energie sparen und klimakleber liegen dann doch recht weit auseinander

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