
Zitat von
MGuzzi
Wäre vielleicht mal ein Zeichen, dass auch jemandem der sich vorsätzlich mit Alkohol oder Drogen zuknallt, die Verantwortung für sein daraus resultierenden Verhalten und auch für die Folgen nicht einfach wegen Unzurechnungsfähigkit aberkannt wird.
das ist wohl juristisch nicht so einfach.
https://de.wikipedia.org/wiki/Actio_libera_in_causa
dazu müsste man also nachweisen, dass der Autofahrer schon im nüchternen Zustand den Vorsatz hatte betrunken zu fahren und dabei in Kauf nahm, andere zu schädigen...
in Deutschland gibt es immerhin §323a:
(1) Wer sich vorsätzlich oder fahrlässig durch alkoholische Getränke oder andere berauschende Mittel in einen Rausch versetzt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft, wenn er in diesem Zustand eine rechtswidrige Tat begeht und ihretwegen nicht bestraft werden kann, weil er infolge des Rausches schuldunfähig war oder weil dies nicht auszuschließen ist.
In Zukunft könnte das Problem technisch gelöst werden. Gibt ja schon Autos, die merken, wenn der Fahrer müde ist.