Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Das ist schlichtweg nicht wahr, haltlose Unterstellung
Nun reagier mal nicht so übertrieben. Wie soll man das verstehen, was du hier schreibst:

Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Du argumentierst daher mit etwas, dass hier gar nicht mehr aktuell ist (Gefahr des Aussterbens der Wanderfalken durch Freizeitverhalten) und genau genommen auch nie in dieser Form so gegeben war.


Ich habe ja zugestimmt, dass es nicht direkt ums Aussterben ging, sondern halt um den Schutz vor den Folgen des Freizeitkletterns, und das hier eine Gefährdung bestand, lässt sich ja nun einwandfrei rauslesen.

Zitat Zitat von ThomasL Beitrag anzeigen
Meine basiert auf der Erfahrung mit dem Erhalt bzw. der Steigerung der Brutpaare in Regionen in denen man zu sinnvollen Kompromissen gekommen ist
Naja, und meine resultiert aus der Erfahrung in der Planung von Artenschutzmaßnahmen, und deren Qualitätssicherung. Das ist halt Teil meiner beruflichen Tätigkeit.
Ich argumentiere auch nicht pro oder Contra, sondern versuche zu erläutern auf welcher artenschutzrechtlichen Grundlage die Entscheidung der Bez. Regierung getroffen wurde, Artenschutz(Recht) ist nämlich ein hochkomplexes Thema.