Wie gesagt, die Beweislast liegt bei dem, der eine Behauptung aufstellt. Nicht umgedreht.
Und ansonsten könnte man z.B. Länder nehmen, in denen es bereits unabhängige Stellen gibt, und abgleichen, ob die da etwas gebracht haben.
Wir hatten hier ein Beispiel, wo kein signifikanter Unterschied in den Ermittlungsergebnissen festgestellt werden konnte.






Mit Zitat antworten