Da steht zunächst mal, dass das Video aufgrund technischer Voreinstellungen gelöscht wurde;
Sollte man den Beamten Falschaussagen und den Tatbestand der Strafvereitelung nachweisen können, wird das sicher Konsequenzen für sie haben. Warum auch nicht?...„wie technisch voreingestellt, nach 21 Tagen systembedingt und automatisiert durch neue Aufzeichnungen überschrieben“...
Das Video ist im Übrigen:
Von daher kann ich da schonmal keine Mauscheleien zwischen den unterschiedlichen Behörden erkennen. Ich vermute, die Rekonstruktion wurde beim LKA oder auf einer anderen technischen Dienststelle vorgenommen....auf Initiative der Staatsanwaltschaft Wiesbaden aufwendig rekonstruiert worden...
Taugt daher in meinen Augen weniger als Beispiel für das, was hier diskutiert wurde. Ich denke, dass nicht auf derselben Dienstelle gegeneinander ermittelt werden sollte, war generell unstrittig.
Ansonsten finde ich da zwei Punkte seltsam;
- Jemand geht zu einer Polizeiwache um seinen Vater abzuholen, und wird ohne erkennbaren Grund von drei Polizeibeamten zu Boden gebracht?!? Ah ja.
Ich war auch schon zwei/drei Mal auf'm Polizeirevier, ist mir komischerweise noch nie passiert.
- Mehrere Menschen wollen mitgefilmt haben, aber großartige Erkenntnisse gabs nun erst durch das rekonstruierte Video?
Da bin ich mal gespannt, wie das weitergeht.
Nachtrag:
In dem im Text verlinkten älteren Artikel kann man noch lesen:
https://www.fr.de/rhein-main/landesp...-90404661.html...Ein verantwortlicher Polizist sagt, er habe die Datensicherung wegen anderer Aufgaben mehrere Wochen lang zurückgestellt und erst am 12. Oktober versucht, das nachzuholen. Er habe fälschlich angenommen, sie wäre sieben oder acht Wochen lang verfügbar. Sie sei aber bereits überschrieben gewesen...
Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden habe dem Polizeipräsidium aber bereits mitgeteilt, dass der Beamte „zweifelsfrei nicht“ vorsätzlich gehandelt habe. Daher liege „kein strafbares Verhalten des Beamten vor“.
Dienstrechtlich gab es nach Auskunft der Polizei eine Sanktion gegen den Beamten. Welche das war, teilt das Präsidium „aus Gründen des Persönlichkeitsrechts sowie aus datenschutzrechtlichen Gründen“ nicht mit...






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