In dem im Text verlinkten älteren Artikel kann man noch lesen:
[...]Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden habe dem Polizeipräsidium aber bereits mitgeteilt, dass der Beamte „zweifelsfrei nicht“ vorsätzlich gehandelt habe. Daher liege „kein strafbares Verhalten des Beamten vor“.
[...]
Zweifelsfrei?
Wie kann man sich dessen denn sicher sein?
Naja, offenbar hat die Staatsanwaltschaft sich entschlossen, das zu glauben, und daher wird sie wohl auch das Verfahren nicht eröffnen oder einstellen und kein Richter wird darüber entscheiden....