Also manchmal finde ich Dich schon sagenhaft kritisch.
Hatte es so gemeint, dass man das kleben selbstverständlich auch betrachten kann, wenn es niemanden behindert, dass es dann aber mangels auffälligkeit voraussichtlich auch deutlich weniger menschen betrachten werden.
Hinsichtlich tyrdals einwänden hatte ich es so gemeint, dass ihn die (rechtswidrige) beeinträchtigung/behinderung der allgemeinheit durch das kleben gestört hat, ihn das kleben jedoch nicht stören würde, wenn dadurch die allgemeinheit nicht (rechtswidrig) behindert/beeinträchtigt würde.
Du hattest ja auch von der notwendigkeit der klebedifferenzierung geschrieben, die ich zb wie folgt vornehmen würde:
1)
Rechtswidrig:
a)
ohne schädigungsgefahr für andere lebewesen
b)
mit schädigungsgefahr für andere lebewesen
c)
mit schädigungsgefahr für sachwerte
d)
ohne jegliche schädigungsgefahr
2)
Nicht rechtswidrig, also erlaubt





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