Zitat Zitat von Asgar Beitrag anzeigen
Das Teil wird bei jeder Prüfung unter das Führverbot des 42a fallen. Wenns also um Rechtssicherheit würde ich mir was anderes zivileres aussuchen. Halt irgendwas wo die Waffeneigenschaft nicht schon durch den Namen ("Secret Agent"&"Stiefelmesser") belegt wird.
Soweit ich das verstehe, ist nicht §42a da Problem hier - da würde es reinpassen, weil einschneidig und unter 12 cm - ABER das BKA könnte dem Modell bei einem Feststellungsbescheid ohne weiteres Waffencharakter bescheinigen, sodass es ungeachtet der Klingenlänge als Waffe eingestuft werden und somit unter das Führungsverbot fallen könnte.